18.
181
Kap.
Tit.
Vortrag
Festgesetzter
Betrag
AM
III
10
Pensionen und Alimentationen:
a) zur Unterstützung dienstunfähiger älterer Schullehrer, die
bereits vor dem Entstehen der gesetzlichen Kreisvereine
quiesziert waren:
aa) aus Zentralfonds.
bb) aus Kreisfonds .
b) zur Unterstützung des dienstunfähig gewordenen Lehrpersonals
und zwar:
aa) Zuschuß an den gesetzlichen Kreisverein zur Unter—
stützung dienstunfähig gewordener Schullehrer
a) aus Zentralfonds . .
6) aus Kreisfonds .
bb) zur Belassung eines Drittels der zuletzt bezogenen
Dienstalterszulage im Pensionsfalle aus Zentral—
fonds . 366724 — t
c) zur unterstützung der vor dem 1. Januar 1896
pensionierten Schullehrer, Verweser, Hilfslehrer und
weltlichen Lehrerinnen, Derweserinnen und Hilfs-
lehrerinnen aus Zentralfondds ....
c) Unterstützungsbeiträge für Schullehrer— Relikten:
aa) aus Zentralfonds:
a)nach der in der XX. und bezw. XXIII. Finanz-
periode festgesetzten Norm (240 .X& bezw. 300 4
für eine Witwe, 130 .4 bezw. 150 .K für eine
Doppelwaise und 100 .4 für eine einfache Waise)
159040.
8) zur Unterstützung der vor dem 1. Januar 1896
zugegangenen Lehrer-Relikten
7) für dürftige, dem Unterstütungsalter easen
Lehrerwaisen
bb) aus Kreisfonds:
a) im allgemeinen (in bisheriger Weise
5) Beiträge à 90 & für die Witwen, 36 .X für
die Doppelwaisen und 27 X für die einfachen
Waisen
7) Zulagen 2 60.6 für Witwen, welche das 65. Lebens-
jahr zurückgelegt haben.
d) Zuschuß an die besondere Schullehrer-Witwen- und Waisen-
kasse des Kreises
e) Beitrag an die Witwen- und Waisenkasse der Schulerer
in München .
f) Zuschuß an das bayerische Lehrerwaisenstift .
8) Zuschuß an die Pensionisten des Privatvereins zur nter-
stützung dienstunfähiger Schullehrer in Oberbayern
n)Zuschuß an den Hilfsverein der Lehrerinnen in München
— 4 —– „
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ie
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10 700
6 300
2 000
324
40 950
7740
17 000
1200
600
12 000
300