Full text: Gesetz- und Verordnungs-Blatt für das Königreich Bayern. 1903. (30)

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* Festgesetzter 
Kap. s8 Vortrag Betrag 
M42 
IV l T DBezügederzurunterstützungderBezirks-Kultur-Ingenieure 
aufgestellten 5 Kulturgehilfen und Sustentation des in den 
Ruhestand versetzten Kulturvorarbeiters Birkmaier in Rosenheim 5580 — 
g) Feldzulagen der Kulturgehilfen im äußeren Dienst 1 600 — 
h) Reisekosten derselben, Krankenversicherungsbeiträge 24. 900— 
i) für Portoauslagen der Bezirks-Kultur-Ingenieure, Anschaffung 
und Reparatur von Instrumenten, Geräten, Bureaueinrich- 
tungen, dann für Literatur und sonstige Realexigenz . 800 — 
k) für Bereitstellung von Kulturvorarbeitern zur Beihilfe für 
Landwirte und Genossenschaften bei Ausführung von Kultur- 
anlagen 5 000 — 
1) Pension des quieszierten VezirisKulturingenteurs Eujemann 
in München. ...... .. 3 186— 
für sonstige Zwecke und zwar: 
a) für Obstbaumpflege 3250 — 
b) für Hebung der Viehzucht .. KLEMM- 
c) für Prämiierung von Privatbeschälhengsteu. . . 10 000— 
d) Stipendien zum Besuche des Hufbeschlag- unterrichts . IMM- 
e) für den Kreiswanderunterricht: 
1. für die beiden berufsmäßigen landwirtschaftlichen Kreis- 
Wanderlehrer: 
a) Bezirk München: *’- 
Gehalt 1 
Reiseaversum. 1500— 
Regieaversum. 100 — 
8) Bezirk Rosenheim: 34774 
2 347/7. 
Gehalt .. 130— 
Reiseaversum. 1500— 
Regieaversum. 100 — 
2. für den berufsmäßigen Kreisobstbanwanderlehrer 
2280— 
Gehalt . . 180 
Reiseaversum 1 500— 
Regieaversum 100— 
3. für den landwirtschaftlichen Wanderunterrichte im Nebenamt 2000 — 
l) für den praktischen Wiesenbaukurs: 
1. Diüäten= und Reisekostenaversum des Wiesenbaulehrers und 
fkt. Kulturingenieuns 900 — 
2. Feldzulagen des Kulturgehilfen während der sehsmonat. 
lichen Dauer des Wiesenbaukurses . :½300|— 
  
  
  
 
	        
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