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Festgesetzter
Kap. 85 Vortrag Betrag
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VI 11|11 Zuschuß an den Lehrlingshort des evangelischen Oandwerkervereines #
in München 200 —
10|] Zuschuß an den Frauenverein „Arbeiterinnenheim . 200|—
16“% Zuschuß an die oberbayerische Arbeiterkolonie besogfägmühte bei
Schongauu 1 500—
17¼ Zur Unterstützung von Naturalverpflegsstationen .. 3 000 —
18 Zuschuß an die freiwillige Rettungsgesellschaft in München .. 1000 —
191 Der Stadtgemeinde Rosenheim Zuschuß für die gemeindliche Sup-
- penanstalt . ZWE-
IzOAndteHetlstatte für strophulöse Kinder in Bad Reichenhall 300 —
21¾ Zuschuß an den Verein „Marianum“ in München
a) ordentlicher Zuschu . Moz-
« b) außerordentlicher Bauzuschuß . 1()0(");—
221 Zuschuß an den Pensionsverein der Distrittsstraßenwärter im dies-
rheinischen Bayern 300 —
23| Unterstützung des bayerischen Frauenvereins vom roten Kreuz zur i
Förderung der Landkrankenpflege ..... 1500 —
24¼ Zuschuß an den Verein Marienheim in Ingolstadt «
a)ordentltcherZufchuß.. . 200 —
b) vorletzter außerordentlicher Zuschuß zu Neubaukosten. .' 100 —
25| Zuschuß an die Gemeinde Peiting, Bez.-Amts Schongau, zur Unter-
haltung der dortigen Suppenanstalt. 150 —
26 Desgleichen an die Gemeinde Neustift, Bez. Amts Freising, für die
dortige Suppenanstalt 200.—
27/ Desgleichen an die Stadtgemeinde Schrobenhausen für die dortige 7
« Ouppeuanstalt. 225 —
28“ An den katholischen Charitas-Verein, Zuschuß zu den ktosten der
« Ausbildung von Landkrankenpflegerinnen 500 —
29| Zuschuß an den Verein „Seraphisches Liebeswert“ in Altötting 200—
30| Zuschuß dem Vereine für Volksheilstätten in Oberbayern für die
Anstalt in Krailling bei Planegg 1000 —
12 Zuschuß an die Distriktsgemeinden zur unterstützung der
mit Armenlasten überbürdeten Gemeinden nach Art. 5
Abs. IV des Gesetzes vom 3. Februar 1888 32 900—
13 Ersatzleistung an unmittelbare Gemeinden für die unter- 6
bringung von Geisteskranken und Blöden in Irren= und 3
Blödenanstalten nach der K. Deklaration vom 10. Mai 1902 100 10900
1 Summe Kap. VI 824 40495
VII Auf Straßen-, Brücken= und Wasserban.
I Beiträge zu Distriktsstraßen 140 000—
la Desgleichen zur Verbesserung der materiellen Verhältnisse
der Distriktstechniker 7.54.075
Für den Uferschutz a Flüssen, welche der Schiff- und Floß-
fahrt dienen, nach Art. 2 des Gesetzes vom 28. Mai 1852
150 601 75