Full text: Gesetz- und Verordnungs-Blatt für das Königreich Bayern. 1903. (30)

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Festgesetzter 
Kap. 85 Vortrag Betrag 
4 
VI 11|11 Zuschuß an den Lehrlingshort des evangelischen Oandwerkervereines # 
in München 200 — 
10|] Zuschuß an den Frauenverein „Arbeiterinnenheim . 200|— 
16“% Zuschuß an die oberbayerische Arbeiterkolonie besogfägmühte bei 
Schongauu 1 500— 
17¼ Zur Unterstützung von Naturalverpflegsstationen .. 3 000 — 
18 Zuschuß an die freiwillige Rettungsgesellschaft in München .. 1000 — 
191 Der Stadtgemeinde Rosenheim Zuschuß für die gemeindliche Sup- 
- penanstalt . ZWE- 
IzOAndteHetlstatte für strophulöse Kinder in Bad Reichenhall 300 — 
21¾ Zuschuß an den Verein „Marianum“ in München 
a) ordentlicher Zuschu . Moz- 
« b) außerordentlicher Bauzuschuß . 1()0(");— 
221 Zuschuß an den Pensionsverein der Distrittsstraßenwärter im dies- 
rheinischen Bayern 300 — 
23| Unterstützung des bayerischen Frauenvereins vom roten Kreuz zur i 
Förderung der Landkrankenpflege ..... 1500 — 
24¼ Zuschuß an den Verein Marienheim in Ingolstadt « 
a)ordentltcherZufchuß.. . 200 — 
b) vorletzter außerordentlicher Zuschuß zu Neubaukosten. .' 100 — 
25| Zuschuß an die Gemeinde Peiting, Bez.-Amts Schongau, zur Unter- 
haltung der dortigen Suppenanstalt. 150 — 
26 Desgleichen an die Gemeinde Neustift, Bez. Amts Freising, für die 
dortige Suppenanstalt 200.— 
27/ Desgleichen an die Stadtgemeinde Schrobenhausen für die dortige 7 
« Ouppeuanstalt. 225 — 
28“ An den katholischen Charitas-Verein, Zuschuß zu den ktosten der 
« Ausbildung von Landkrankenpflegerinnen 500 — 
29| Zuschuß an den Verein „Seraphisches Liebeswert“ in Altötting 200— 
30| Zuschuß dem Vereine für Volksheilstätten in Oberbayern für die 
Anstalt in Krailling bei Planegg 1000 — 
12 Zuschuß an die Distriktsgemeinden zur unterstützung der 
mit Armenlasten überbürdeten Gemeinden nach Art. 5 
Abs. IV des Gesetzes vom 3. Februar 1888 32 900— 
13 Ersatzleistung an unmittelbare Gemeinden für die unter- 6 
bringung von Geisteskranken und Blöden in Irren= und 3 
Blödenanstalten nach der K. Deklaration vom 10. Mai 1902 100 10900 
1 Summe Kap. VI 824 40495 
VII Auf Straßen-, Brücken= und Wasserban. 
I Beiträge zu Distriktsstraßen 140 000— 
la Desgleichen zur Verbesserung der materiellen Verhältnisse 
der Distriktstechniker 7.54.075 
  
  
  
  
  
  
Für den Uferschutz a Flüssen, welche der Schiff- und Floß- 
fahrt dienen, nach Art. 2 des Gesetzes vom 28. Mai 1852 
  
150 601 75
	        
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