Full text: Gesetz- und Verordnungs-Blatt für das Königreich Bayern. 1903. (30)

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» Festgesetzter 
Kap. Vortrag Betrag 
4—4 
II. Abschnitt. 
Kreis- Einnahmen. 
1 Zuschüsse aus der Staatskasse. 
A. Zuschüsse aus Zentralfonds für Erziehungund Bildung. 
1 Lateinschulen. 
1 ie auf speziellen Rechtstiteln und Bewilligungen bernhenden Jun- 
dationsbeiträübe — — 
2 Aus der Kreisschuldotation 2 576|2 
—— 1 2 57682 
2 Gewerblich-technische Schulen. Z — — 
Sunne .— für sichs 
3 Volksschulen. 
11 Auf speziellen Rechtstiteln und Bewilligungen beruhende Fundations-“ 
beiträge . . 15 78448 
2 Leistungen für ständige Bauausgaben 2047 
:Budgetmäßige Kreisschuldotation und zwar: 
a) seitherige budgetgemäße Kreisschuldotatio 76 01810 
b) neue Kreisschuldotation behufs Unterstützung der mit Schul- 
lasten überbürdeten Gemeinden 86 500— 
4% Zuschüsse an die Kreisfonds gemäß Art. 16 Abs. 2 Ziff. 2 und 
Abs. 3 des Schulbedarfgesetzes vom 28. Juli 1902, die bis- 
  
  
  
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herigen Beiträge zur Ergänzung und Aufbesserung des Lehrer- 
einkommens, dann die Zulagen an alle Schulverweser, weltlichen 
Lehrerinnen und Schulgehilfen aus Staatsfonds und zwar für 
Gemeinden mit weniger als 100 000 Einwohnen 
Bauschbeträge an die Schulkassen der Gemeinden mit 10000 und 
mehr Einwohnern an Stelle der dem Lehrpersonal an den 
Volksschulen dieser Gemeinden seither aus Staatsfonds zuge- 
flossenen Dienstalters= und sonstigen Zulagen gemäß Art. 14 
Abs. 1 des Schulbedarfgesetzes Kap. III § 1 Tit. 6 a der Kreis- 
ausgaben 
Finanzgesetzlicher Zuschuß zur Durchführung des Schulbedarfgesetzes 
vom 28. Juli 1902 (Art. 16 Abs. 2 ziff. 4 des angeführten 
Gesetzes) 
Dienstalterszulagen für das Lehrpersonal an den Volksschulen der 
Gemeinden bis zu 10000 Einwohnern nach Maßgabe der zum 
Budget der XXVI. Finanzperiode gefaßten Beschlüsse Kap. III 
§5 1 Tit. 3 der Kreisausgaben 151 727 4 55 3 
  
216 880 70 
341 86325 
150.000|—
	        
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