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» Festgesetzter
Kap. Vortrag Betrag
4—4
II. Abschnitt.
Kreis- Einnahmen.
1 Zuschüsse aus der Staatskasse.
A. Zuschüsse aus Zentralfonds für Erziehungund Bildung.
1 Lateinschulen.
1 ie auf speziellen Rechtstiteln und Bewilligungen bernhenden Jun-
dationsbeiträübe — —
2 Aus der Kreisschuldotation 2 576|2
—— 1 2 57682
2 Gewerblich-technische Schulen. Z — —
Sunne .— für sichs
3 Volksschulen.
11 Auf speziellen Rechtstiteln und Bewilligungen beruhende Fundations-“
beiträge . . 15 78448
2 Leistungen für ständige Bauausgaben 2047
:Budgetmäßige Kreisschuldotation und zwar:
a) seitherige budgetgemäße Kreisschuldotatio 76 01810
b) neue Kreisschuldotation behufs Unterstützung der mit Schul-
lasten überbürdeten Gemeinden 86 500—
4% Zuschüsse an die Kreisfonds gemäß Art. 16 Abs. 2 Ziff. 2 und
Abs. 3 des Schulbedarfgesetzes vom 28. Juli 1902, die bis-
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herigen Beiträge zur Ergänzung und Aufbesserung des Lehrer-
einkommens, dann die Zulagen an alle Schulverweser, weltlichen
Lehrerinnen und Schulgehilfen aus Staatsfonds und zwar für
Gemeinden mit weniger als 100 000 Einwohnen
Bauschbeträge an die Schulkassen der Gemeinden mit 10000 und
mehr Einwohnern an Stelle der dem Lehrpersonal an den
Volksschulen dieser Gemeinden seither aus Staatsfonds zuge-
flossenen Dienstalters= und sonstigen Zulagen gemäß Art. 14
Abs. 1 des Schulbedarfgesetzes Kap. III § 1 Tit. 6 a der Kreis-
ausgaben
Finanzgesetzlicher Zuschuß zur Durchführung des Schulbedarfgesetzes
vom 28. Juli 1902 (Art. 16 Abs. 2 ziff. 4 des angeführten
Gesetzes)
Dienstalterszulagen für das Lehrpersonal an den Volksschulen der
Gemeinden bis zu 10000 Einwohnern nach Maßgabe der zum
Budget der XXVI. Finanzperiode gefaßten Beschlüsse Kap. III
§5 1 Tit. 3 der Kreisausgaben 151 727 4 55 3
216 880 70
341 86325
150.000|—