Full text: Gesetz- und Verordnungs-Blatt für das Königreich Bayern. 1903. (30)

  
  
  
  
  
  
  
  
  
  
  
  
18. 195 
Festgesetzter 
Kap.. Vortrag Betrag 
4 
1 8 Zur Unterstützung dienstunfähiger älterer Schullehrer, die bereits vor 
dem Entstehen der gesetzlichen Kreisvereine quiesziert worden su 
— x — — — 
9 a) Zuschuß an den gesetzlichen Kreisverein zur Unterstützung 
dienstunfähig gewordener Schullehrer 234600— 
b) zur Belassung eines Drittels der zuletzt bezogenen Dienst- 
alterszulagen im Pensionsfalle 36 672 4 — = — — 
c) zur Unterstützung der vor dem 1. Januar 1896 pensionierten 
Schullehrer, Verweser, Hilfslehrer, weltlichen Lehrerinnen, 
Verweserinnen und Hilfslehrerinnen .. . 15 700— 
10| Unterstützungsbeiträge für Schullehrer-Relikten: 
a) nach der in der XX. bezw. XXIII. Finanzperiode festgesetzten 
Norm (240.4 bezw. 300 ∆ für eine Witwe, 130.4 bezw. 
150 4 für eine Doppel-Waise und 100 K für eine einfache 
Waise) .. ·#159040 M. — — — 
b) zur Unterftützung der vor dem 1. Januar 1896 zugegangenen 
Lehrer-Relikten. 6 300— 
I) für dürftige, dem Unterstützungsalter entwachsene Lehrerwaisen 2 000— 
11 Zur Anordnung außerordentlicher Schulvisitationen 1 715— 
12“ Zur Unterstützung dürftiger Schuldienstexspektanten währen der Ab- 
leistung ihrer gesetzlichen Militärdienstzeit . 1500: 
Summe § 3 647439 7T F J- 1 148 882|— 
Summe Kap. I A 647 439 ∆ 55 1 151 4582 
B. Zuschüsse aus Zentralfonds für Industrie und Kultur. 
Auf Landeskultur und landwirtschaftliche Interessen uberhaupt 2 572 — 
Zu den Ausgaben des kulturtechnischen Dienstes . 14000: 
Summe Kap. 1B — 7 —- 16 572— 
Summe Kap. I 647439.1 55.)1 0303 
II Fundations- und Dotationsbeiträge der Gemeinden — — 
III Zuflüsse aus sonstigen Einnahmsquellen: 
a) Die Renten des allgemeinen deutschen Schulsonds nach Ab- 
zug der Verwaltungskosten . DOM- 
b) Renten aus dem Maximilians- Hilfsfond *. 200— 
c) Uebrige Einnahmen: 
Zuschuß des K. Progymnasiums Schäftlarn zum Schalte des Ge- 
sang= und Musiklehrers dieser Anstalt 1 000 — 
Summe Ker- In 62 200— 
  
  
  
  
 
	        
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