Full text: Gesetz- und Verordnungs-Blatt für das Königreich Bayern. 1903. (30)

M I8. 197 
Abschied für den Landrat von Niederbayern über dessen Verhandlungen in den Sitzungen vom 
10. bis 22. November 1902. 
Im Mamen Seiner Moajestät des Königs. 
Tlitpol!, 
am Sottes Gnaden Königlichr Prim von gayem, 
Regent. 
Wir haben Uns über die von dem Landrate von Niederbayern in seinen Sitzungen 
vom 10. bis 22. November 1902 gepflogenen Verhandlungen Vortrag erstatten lassen und 
erteilen hierauf folgende Entschließungen: 
J. 
Abrechnung über die Fonds der Kreisanstalten und über die Kreisfonds 
für das Jahr 1901. 
Die gemäß Art. 15 lit. b und c des Landratsgesetzes vom 28. Mai 1852 dem 
Landrate vorgelegten Rechnungen über die Kreisfonds und Kreisanstalten für das Jahr 1901 
wurden von demselben ohne Erinnerung anerkannt und deren Hauptergebnisse durch das 
Kreis-Amtsblatt bereits veröffentlicht. 
II. 
Steuerprinzipale für das Jahr 1903. 
Die Steuerprinzipalsumme des Regierungsbezirks Niederbayern beträgt für das 
Jahr 1903: 3010691 ¼ 40 J, wovon ein Steuerprozent auf 30 106 91 J 
sich berechnet. 
III. 
Kreis-Ausgaben und Kreis-Einnahmen für das Jahr 1903. 
Dem von dem Landrate geprüften Voranschlage der Kreis-Ausgaben und Kreis-Einnahmen 
erteilen Wir in den in der Beilage enthaltenen Sätzen Unsere Genehmigung. 
IV. 
Auf die durch den Landrat bei Prüfung des Voranschlags gestellten Anträge und ge- 
faßten Beschlüsse erteilen Wir nachstehende Entschließung:
	        
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