Full text: Gesetz- und Verordnungs-Blatt für das Königreich Bayern. 1903. (30)

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1. Den Beschlüssen des Landrats über die Unterstützung der Gemeinden aus Staats- 
und Kreisfonds zur Aufbringung des nach Art. 7 und 13 des Schulbedarfgesetzes vom 
28. Juli 1902 neugeregelten und erhöhten Personalbedarfs für die Volksschulen im 
Jahre 1903, dann über die Unterstützung von Gemeinden zu Schulhausbauten aus Mitteln 
der neuen Kreisschuldotation und aus Kreisfonds haben Wir inhaltlich der Entschließung 
des Staatsministeriums des Innern für Kirchen- und Schulangelegenheiten vom 22. Dezem— 
ber 1902 Nr. 26612 Unsere Genehmigung bereits erteilt. Die ziffernmäßige Feststellung 
der Bauschbeträge nach den Bestimmungen des Art. 14 Abs. 1 des angeführten Gesetzes 
bleibt dem Staatsministerium des Innern für Kirchen= und Schulangelegenheiten vorbehalten. 
2. Die auf den Neubau der Taubstummenanstalt in Straubing und die Aufbesserung 
der Gehaltsbezüge des Lehrpersonals an dieser Anstalt bezüglichen Beschlüsse des Landrats 
genehmigen Wir gerne unter wohlgefälliger Anerkennung des vom Landrate für die Förderung 
des Taubstummenunterrichts neuerlich bekundeten Interesses. 
3. Der Landrat hat die Vorlage der Staatsregierung über die Verbesserung der Ver- 
hältnisse des Lehrpersonals der Realschulen nach Maßgabe der Entschließung des Staats- 
ministeriums des Innern für Kirchen= und Schulangelegenheiten vom 31. Oktober 1902 
Nr 20063 angenommen. Diesem Beschlusse erteilen Wir Unsere Genehmigung. 
Hinsichtlich der Bitte des Landrats um Verstaatlichung der Realschulen wird auf 
Ziff. 4 des Landrats-Abschiedes vom 3. April 1901 verwiesen. 
4. Zu dem vom Landrate beschlossenen Verkaufe eines zum Schulgute der Kreis- 
ackerbanschule Schönbrunn gehörigen Grundstückes und zu der weiter beschlossenen Gehalts- 
erhöhung für den Wirtschaftsassistenten dieser Schule erteilen Wir Unsere Genehmigung; der 
Beschluß des Landrats wegen Erhöhung des Gehaltes für den Vorstand der Kreisackerbauschule 
Schönbrunn hat Unsere Genehmigung bereits erhalten und verweisen Wir hiewegen auf 
die Entschließung des Staatsministeriums des Innern für Kirchen= und Schulangelegenheiten 
vom 8. Jannar 1903 Nr. 23. 
5. Die vom Landrate auf Rechnung der Kreisreserve beschlossene Bereitstellung des 
Betrages von 400 & zur Gewährung von zwei Stipendien an niederbayerische Besucher 
der Akademie für Landwirtschaft und Brauerei in Weihenstephan wird genehmigt. 
6. Wir genehmigen den Beschluß des Landrats über Gewährung eines Zuschusses 
zur Veranstaltung der III. niederbayerischen Industrie= und Gewerbeausstellung in Landshut. 
7. Der Landrat hat die Erhöhung der Position zur Förderung der Rindviehzucht auf 
15 000 —X und die Regelung der Dienstverhältnisse der Wiesenbaumeister beschlossen. Unter 
Anerkennung der hiedurch bekundeten Fürsorge für die landwirtschaftlichen Interessen erteilen 
Wir hiezu Unsere Genehmigung.
	        
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