Vortrag
Festgesetzter
Betrag
Pensionen und Alimentationen:
a) zur Unterstür zung dienstunfähiger älterer Schullehrer, die bereits
vor dem Entstehen der gesetzlichen Kreisvereine quiesziert waren:
aa) aus Zentralfodnds — 4 — J
bb) aus Kreisfonds-
b) zur Unterstützung des dienstunfähig gewordenen Lehrpersonals
und zwar:
aa) Zuschuß an den gesetzlichen Kreisverein zur Unterstützung
dienstunfähig gewordener Schullehrer:
a) aus Zentralfonds.
6) aus Kreisfonds:
1. ordentlicher Zuschuß
2 außerordentlicher Zuschuß zur Vernehrung
des Stammvermögens .
3. zur Erhöhung der Pensionen des vor
dem Jahre 1896 pensionierten Lehr-
personass
4. Zuschuß zur Deckung des Ausfalles infolge
Aufhebung der Beitragspflicht zum Verein
aus den jeweiligen Alterszulagen
bb) zur Belassung eines Drittels der zuletzt bezogenen
Dienstalterszulagen im Pensionsfalle aus Zentralfonds
19689.4
ec) zur Unterstützung der vor dem 1. Januar 1896 pen-
sionierten Schullehrer, Verweser, Hilfslehrer und welt-
lichen Lehrerinnen, Verweserinnen und Hilfslehrerinnen
aus Zentralfonds .. ....
c)Unterstützungsbettmgefur Schullehrer Relikten:
aa) aus Zentralfonds:
a) nach der in der XX. und bezw. XXII. Finanz-
periode festgesetzten Norm (240 A bezw. 300 A
für eine Witwe, 130 A bezw. 150 4 für
eine Doppelwaise und 100 .X sür eine einfache
Waise) . 78200 #
6) zur Unterstützung der vor dem 1. Jannar
1896 zugegangenen Lehrerrelikten
7) für dürftige, dem Unterstütungsalter ent-
wachsene Lehrerwaisen
bb) aus Kreisfonds:
a) im allgemeinen (in bisheriger Weise)
6) zur Bestreitung der nach älteren Bewilligungen
zu leistenden Absent
d) Zuschuß an die besondere Schullehrer-Witwen- und Waisen=
kasse des Kreises und zwar:
æ) ordentlicher Zuschuß ..
6) außerordentlicher Zuschuß
97 000 —
72 275 19
1 000 —
|
6 960.—
3000—
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