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wird das Weitere von dem Staatsministerium des Innern für Kirchen- und Schulangelegen—
heiten verfügt werden.
7. Dem Beschlusse des Landrats bezüglich der Aufstellung eines besonderen Obstbau—
wanderlehrers erteilen Wir unter Anerkennung der hiedurch bekundeten Fürsorge für den
heimischen Obstbau gerne Unsere Genehmigung.
8. Zu der beschlossenen Regelung der Gehalts- und Pensionsverhältnisse des Kreis—
kulturingenieurs Franz Merl und des Bezirkskulturingenienurs Hugo Classen in Speyer haben
Wir bereits Unsere Genehmigung erteilt und verweisen hiewegen auf die Entschließung
des Staatsministeriums des Innern vom 27. Januar 1903 Nr. 1711.
9. Die auf die Kreis-Kranken= und Pflegeanstalt Frankenthal und auf die Irren-
anstalt Klingenmünster bezüglichen Beschlüsse werden, soweit dies nicht schon mit Ent-
schließung vom 13. Januar 1903 Nr. 33 geschehen ist, genehmigt. Hinsichtlich des Land-
ratsbeschlusses vom 17. November v. Is. wegen Reinigung der Wäsche für die genannte
Kreisirrenanstalt bleibt dem Staatsministerium des Innern die Prüfung der zu treffenden
Maßnahmen vorbehalten.
10. Die Beschlüsse über Aenderung der Statuten der Pensionskasse für pfälzische
Kreisbedienstete und deren Relikten sind genehm.
11. Auch die Beschlüsse, welche sich auf die Rheindämme beziehen, begegnen keiner
Erinnerung.
12. Den Beschlüssen bezüglich der landwirtschaftlichen Kreisversuchsstation und öffent-
lichen Untersuchungsanstalt für Nahrungs= und Genußmittel in Speyer haben Wir schon
mit Entschließung vom 17. Dezember 1902 Nr. 27481 Unsere Genehmigung erteilt.
13. Den auf den allgemeinen Reservefonds überwiesenen Willigungen des Landrats
erteilen Wir Unsere Genehmigung.
Indem Wir dem Landrate gegenwärtigen Abschied erteilen, sprechen Wir ihm für
die ersprießliche und opferwillige Förderung der Kreisinteressen neuerdings Unsere An-
erkennung aus und versichern ihn Unserer Huld und Gnade.
München, den 21. April 1903.
Luitpold,
Prinz von Gayern,
des Königreichs Bayern Verweser.
Dr. Frhr. v. Riedel. Dr. Erhr. v. Feilitzsch. Dr. v. Wehner.
Auf Allerhöchsten Befehl:
Der General-Sekretär:
Ministerialrat Dr. v. Proebst.
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