Full text: Gesetz- und Verordnungs-Blatt für das Königreich Bayern. 1903. (30)

M I8. 217 
  
  
  
  
  
  
  
  
. Festgesetzter 
Kap. 85 Vortrag Betrag 
—„ 
III 159/Besondere Remunerationen und Unterstützungen für das aktive Lehr- 
1 personal und zwar zur Unterstützung dürftiger Schuldienstexspek- 
tanten während der Ableistung ihrer gesetzlichen Militärdienstpflicht 2500— 
6| Allgemeine Beiträge an Schul= (bezw. Gemeinde-) Kassen: 
a) Bauschbeträge an die Schulkassen der Gemeinden mit 10000 
und mehr Einwohnern an Stelle der dem Lehrpersonal an 
6 den Volksschulen dieser Gemeinden seither aus Staatsfonds 
" zugeflossenen Dienstalters= und sonstigen Zulagen gemäß 
i Art. 14 Abs. 1 des Schulbedarfgesetzes . 190 000— 
1 b) Weitere Beiträge an die Kassen dieser Gemeinden 9548— 
c) Zuschüsse an die Kassen der übrigen Gemeinden mit Orts- 
. statuten an Stelle der seitherigen Bewilligungen an das 
" Lehrpersonal an den Volksschulen dieser Gemeinden aus 
l Staats= und Kreisfonds ... 13 020 — 
1 d) Weitere Beiträge an die Kassen dieser Gemeinden . 2583 
e) Sonstige Zuschüsse an Gemeindekassen: I 
a) aus fundationsmäßigen Reichnissen . .... — .- 
l 6) aus Kreisfonds .... — — 
7) aus der im auße ror dentlichen Etat bewilligten — 
neuen Kreisschuldotation behufs lnterstützng der mit 
Schullasten überbürdeten Gemeinden 75000.— 
7|8 Beiträge zur Realexigenz der Schulen und zu 2 
a) Realexigenz-Beiträge — 
b) Zum Unterhalt von Schulhäusern 15.000 
c) Zu Schulhaus-Neubauten D4 "'« · " — 
81 Ständige Bauausgaben .. .. — — 
9] Prüfungs= und Aufsichtskosten: 
a) Diäten der Distriktsschulinspektoren für die Vornahne der 
ordentlichen .. 31 400.— 
und außerordentlichen Schulvisitationen . ..... 1715—— 
dannfürFormularpaptere..... ... . 2(j)()—— 
b) Für die Kreisschnkinspektoren: 
aa) Gehalte . .. .. 1316323 
bb) Gehaltszulagen .. . ... .. 1260— 
cc)DtatenundRe1sekosten.. 4120— 
dd) Pension des quieszierten Kreisschulinspektors Lehmann 3 996— 
10| Pensionen und Alimentationen: 1 
a) Zur Unterstützung dienstunfähiger älterer Schullehrer, die bereits 
vor dem Entstehen der gesetzlichen Kreisvereine auiesziert waren: 
aa) aus Zentralfonds. . .. ..... — — 
bb) aus Kreisfonds ....·.. — — 
i 
  
  
  
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