8) In Ziffer 17 „Nationalmuseum“ ist in der ersten Rubrik der ganze Vortrag
abzuändern in:
„Kassier und Sekretär,
*Kanzlist,
Kanzleifunktionär,
* Oberaufseher,
* Hausmeister,
Diener"“
und in der zweiten Rubrik auf gleicher Höhe mit den Worten der ersten Rubrik
„Kassier und Sekretär“ einzusetzen:
„zur Hälfte“".
h) In Ziffer 19 „Ruhmeshalle“ ist statt „ Aufseher“ zu setzen „ Oberaufseher"
und als Behörde, an welche die Bewerbung zu richten ist, (Rubrik 3) die
„K. Polizeidirektion München“ zu bezeichnen.
München, den 5. Jannar 1903.
Frhr. v. Podewils.
Nr. 401.
Bekanntmachung, Festsetzung der für die Naturalverpflegung marschierender 2c. Truppen zu
vergütenden Beträge für das Jahr 1903 betreffend.
K. Staatsministerium des Innern und K. fKriegsministerium.
Gemäß Ausschreibens des Reichskanzlers im Zentralblatt für das Deutsche Reich vom
23. Dezember vor. Is. — Zentralblatt Seite 427 — ist auf Grund der Vorschriften
in § 4, § 9 Ziffer 2 des Gesetzes über die Naturalleistungen für die bewaffnete Macht
im Frieden (Reichs-Gesetzblatt 1898 Seite 361) der Betrag der für die Naturalverpflegung
marschierender 2c. Truppen zu gewährenden Vergütung für das Jahr 1903 dahin festgestellt
worden, daß an Vergütung für Mann und Tag zu gewähren ist:
mit Brot ohne Brot
a) für die volle Tageskost 80 Pf. 65 Pf.
b) „ „ Mittagskost 40 „ 35 „
c) „ „ Abendkost. . 25,, 20 „
d) „ „ Morgenkost 15 „ 10 „
München, den 6. Januar 1903.
Dr. Frhr. v. Feilitzsch. Frhr. v. Asch.