Full text: Gesetz- und Verordnungs-Blatt für das Königreich Bayern. 1903. (30)

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Abschied für den Landrat von Unterfranken und Aschaffenburg über dessen Verhandlungen in 
den Sitzungen vom 10. bis 22. November 1902. 
Im Mamen Seiner Moajestät des Königs. 
Luitpold, 
von Gottes Gnaden Söniglicher Prinz von Hayern, 
Regent. 
Wir haben Uns über die von dem Landrate von Unterfranken und Aschaffenburg in 
seinen Sitzungen vom 10. bis 22. November 1902 gepflogenen Verhandlungen Vortrag 
erstatten lassen und erteilen hierauf folgende Entschließungen: 
J. 
Abrechnung über die Fonds der Kreisanstalten und über die Kreisfonds 
für das Jahr 1901. 
Die gemäß Art. 15 lit. b und c des Landratsgesetzes vom 28. Mai 1852 dem 
Landrate vorgelegten Rechnungen über die Kreisfonds und Kreisanstalten für das Jahr 1901 
wurden von demselben ohne Erinnerung anerkannt und deren Hauptergebnisse durch das 
Kreis-Amtsblatt bereits veröffentlicht. 
II. 
Steuerprinzipale für das Jahr 1903. 
Die Steuerprinzipalsumme des Regierungsbezirks Unterfranken und Aschaffenburg beträgt 
für das Jahr 1903: 3872 410 66 J, wovon ein Steunerprozent auf 38 724 10 — 
sich berechnet. 
III. 
Kreis-Ausgaben und Kreis-Einnahmen für das Jahr 1903. 
Dem von dem Landrate geprüften Voranschlage der Kreis-Ausgaben und Kreis- 
Einnahmen erteilen Wir in den in der Beilage enthaltenen Sätzen Unsere Genehmigung.
	        
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