Full text: Gesetz- und Verordnungs-Blatt für das Königreich Bayern. 1903. (30)

MI18. 277 
IV. 
Auf die durch den Landrat bei Prüfung des Voranschlags gestellten Anträge und 
gefaßten Beschlüsse erteilen Wir nachstehende Entschließung: 
1. Den Beschlüssen des Landrats über die Unterstützung der Gemeinden aus Staats- 
und Kreisfonds zur Aufbringung des nach Art. 7 und 13 des Schulbedarfgesetzes vom 
28. Juli 1902 neugeregelten und erhöhten Personalbedarfs für die Volksschule im Jahre 1903, 
dann über die Unterstützung von Gemeinden zu Schulhausbauten aus Mitteln der Neuen 
Kreisschuldotation und aus Kreisfonds haben Wir inhaltlich der Entschließung des Staats- 
ministeriums des Innern für Kirchen= und Schulangelegenheiten vom 22. Dezember 1902 
Nr. 25612 Unsere Genehmigung bereits erteilt. Die ziffernmäßige Festsetzung der Bausch- 
beträge nach den Bestimmungen des Art. 14 Abs. 1 des angeführten Gesetzes bleibt dem 
Staatsministerium des Innern für Kirchen= und Schulangelegenheiten vorbehalten. 
2. Der Beschluß des Landrats, wonach unter Zuschußleistung der beteiligten Stadt- 
gemeinden die Mittel zur Verfügung gestellt wurden, um das Honorar für den nach der 
Wochenstunde bezahlten Fach= und Nebenunterricht an den Progymnasien und Lateinschulen 
des Regierungsbezirkes auf den Jahresbetrag von 90 M für die Wochenstunde erhöhen zu 
können, wird nach Maßgabe der hierüber gepflogenen Verhandlungen hiemit genehmigt. 
Dem weiteren Beschlusse, durch den die Mittel zur Beförderung eines älteren Gymnasial- 
lehrers am Progymnasium Lohr zum Gynmnasialprofessor bewilligt wurden, haben Wir 
bereits mit Entschließung vom 19. Dezember 1902 Unsere Genehmigung erteilt. 
3. Der Landrat hat die Bitte gestellt, vom 1. Januar 1903 ab die dem Kreise 
zurückzuersetzende Hälfte der Ausgaben für die höhere Fachschule für Maschinenbau und 
Elektrotechnik in Würzburg aus den „Bruttoausgaben“ zu berechnen. Dieser Bitte kann 
nicht stattgegeben werden. Es wird aber die Gewährung von Zuschüssen für etwaige ein- 
malige außerordentliche Bedürfnisse dieser Schule nach Maßgabe der verfügbaren Mittel 
jeweilig in Erwägung gezogen werden. 
4. Der Landrat hat die Vorlage der Staatsregierung über die Verbesserung der Ver- 
hältnisse des Lehrpersonals der Realschulen nach Maßgabe der Entschließung des Staats- 
ministeriums des Innern für Kirchen= und Schulangelegenheiten vom 31. Oktober 1902 
Nr. 20063 angenommen. Wir erteilen diesem Beschlusse Unsere Genehmigung. 
5. Dem Beschlusse über Erhöhung der Position für Hebung der Pferdezucht und der 
Hufbeschlaglehre von 1500 — auf 4000 —¾ erteilen Wir gerne Unsere Genehmigung. 
6. Die auf die Irrenpflege bezüglichen Beschlüsse werden genehmigt. 
7. Den auf den allgemeinen Reservefonds überwiesenen Willigungen des Landrats 
erteilen Wir Unsere Genehmigung.
	        
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