Full text: Gesetz- und Verordnungs-Blatt für das Königreich Bayern. 1903. (30)

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Stipendien an Besucher der Molkereischule in Weihenstephan und für Stipendien an Besucher 
der neu zu errichtenden Obst- und Weinbauschule in Schönau wird gerne genehmigt. 
Ebenso finden die vom Landrate beschlossenen Aenderungen der Normen über die Verleihung 
von Kreisstipendien an Besucher der Akademie für Landwirtschaft und Brauerei in Weihen— 
stephan und der dortigen Molkereischule Unsere Genehmigung. 
7. Die Willigung von 2000 & für die Donaumoosregulierung wird genehmigt. Im 
übrigen verweisen Wir hiewegen auf die Entschließung des Staatsministeriums des Innern 
vom 11. Februar 1903 Nr. 28843. 
8. Die Beschlüsse bezüglich der Organisation des kulturtechnischen Dienstes sind genehm. 
Der Beschluß über den Pensionsbezug des II Kulturingenieurs Bauer hat laut Entschließung 
des Staatsministeriums des Innern vom 26. Dezember 1902 Nr. 29066 bereits Unsere 
Genehmigung gefunden. 
9. Zu den Beschlüssen des Landrats über die Verwendung der Renten des Maximilians- 
hilfssonds, dann bezüglich der Heil= und Pflegeanstalten Kanfbeuren und Frsee erteilen 
Wir Unsere Genehmigung. 
10. Desgleichen genehmigen Wir die vom Landrate beschlossenen Zuschüsse für Wildbach- 
verbauungen, Damm-, Korrektions= und Ulerschutzbauten. 
11. Den auf den allgemeinen Reservefonds überwiesenen Willigungen des Landrats 
erteilen Wir Unsere Genehmigung. 
Indem Wir dem Landrate gegenwärtigen Abschied erteilen, sprechen Wir ihm für 
die ersprießliche und opferwillige Förderung der Kreisinteressen neuerdings Unsere Anerkennung 
aus und versichern ihn Unserer Huld und Gnade. 
München, den 21. April 1903. 
Luitpold, 
Prinz von Sayern, 
des Königreichs Bayern Verweser. 
Dr. Erhr. v. Riedel. Dr. rhr. u. Feilizsch. Dr. v. Wehner. 
Auf Allerhöchsten Befehl: 
Der General-Sekretär: 
Ministerialrat Dr. v. Proebst.
	        
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