MISB.
305
Kap.
Tit.
Vortrag
Festgesetzter
Betrag
3
1
6
—
II. Abschnitt.
Krei-- Einnahmen.
Zuschüsse aus der Staat kasse.
A Zuschüsse aus Zentralfonds für Erziehung u. Bildung.
Lateinschulen.
Die auf speziellen Rechtstiteln und Bewilligungen beruhenden
Fundationsbeiträge ..
Aus der Kreisschuldotation
Pensionen für quieszierte Studienlehrer und Studienlehrerrelikten v
Summe § 1
Gewerblich-technische Schulen
2
l
I
!
I
197618
1 976 18
Summe § 2
Volksschulen.
Auf speziellen Rechtstiteln und Bewilligungen beruhende Fundations-
eiträge .
Leistungen für ständige Bauausgaben ..
a) Seitherige budgetmäßige Kreisschuldotation ..
b) Neue Kreisschuldotation behufs Unterstützung der mit
Schullasten überbürdeten Gemeinden
Zuschüsse an die Kreisfonds gemäß Art. 16 Abs. 2 Ziff. 2 u. Abs. 3
des Schulbedarfgesetzes vom 28. Juli 1902, die bisherigen Bei-
träge zur Ergänzung und Aufbesserung des Lehrereinkommens,
dann die Zulagen an alle Schulverweser, weltlichen Lehrerinnen
und Schulgehilfen aus Staatsfonds und zwar für Gemeinden
mit weniger als 10 000 Einwohnen
Bauschbeträge an die Schulkassen der Gemeinden mit 10 000 und
mehr Einwohnern an Stelle der dem Lehrpersonal an den Volks-
schulen dieser Gemeinden seither aus Staatsfonds zugeflossenen
Dienstalters= und sonstigen Zulagen gemäß Art. 14 Abs. 1 des
Schulbedarfgesetzes
Finanzgesetzlicher Zuschuß zur Durchführung des Schulbedarfge-
Ledes vom 28. Juli 1902 (Art. 16 Abs. 2 Ziff. 4 des angeführten
esetzes)
Pienftefee#zulage für das Lehrpersonal an den Volksschulen der
Gemeinden bis zu 10 000 Einwohnern nach Maßgabe der zum
Budget der XXVI. Finanzperiode gefaßten Beschlüsse 510 221 4#
Zur Unterstützung dienstunfähiger älterer Schullehrer, die bereits
vor dem Entstehen der gesetzlichen Kreisvereine quiesziert worden
sind .. 540 MA
a) Zuschuß an den gesetzlichen Kreisverein zur Unterstütung
dienstunfähig gewordener Schullehrer
522310
69 622%
88 600.—
231. 52201
250 000.—
144 360 —