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Bekanntmachung, das Freiherrlich von (Gumppenberg'sche Familienfideikommiß Pöttmes
ctreffend.
Diee in der Stiftungsurkunde getroffenen in die Bestätigungsurkunde übergegangenen
Sukzessionsbestimmungen wurden in dem vom Stifter unterm 23. Oktober 1875 errichteten
anerkannten Testament vollständig aufgehoben und durch neue Vorschriften ersetzt. Nachdem
die hienach zunächst zur Nachfolge berufene Freifrau Therese von Gumppenberg durch
einen am 18. Juli 1878 geschlossenen, am 22. Oktober des gleichen Jahres als Erbteilungs-
vertrag beurkundeten fideikommißgerichtlich genehmigten Vergleich zu Gunsten des jetzigen
Fideikommißbesitzers auf die Nachfolge verzichtet hat und die erwähnten neuen Bestimmungen
durch den fideikommißgerichtlichen Beschluß vom 18. Dezember 1901 nur teilweise Be-
stätigung gefunden haben, erscheinen nunmehr lediglich die männlichen ehelichen Nachkommen
des verstorbenen vormaligen K. Regierungsrats a. D. Ludwig Albert Freiherrn von
Gumppenberg-Oberprennberg in München, dessen ältester Sohn Hans Georg sich
zur Zeit im Besitz des Fideikommisses befindet, als zur Sukzession in dasselbe gemäß der
Lineal= und Erstgeburtsfolge berufen.
Vorstehendes wurde laut Beschlusses vom Heutigen in der Fideikommißmatrikel ein-
getragen. 6
Augsburg, den 20. Mai 1903.
K. Oberlandesgericht Augsburg.
Der K. Oberlandesgerichtspräsident:
v. Enderlein.
Hoftitel-Verleihung. 23. Mai ds. Is. bewogen gefunden, dem
Photographen Emil Berlin wohnhaft in
Im Namen Seiner Majestät des Königs. Berlin, Teilhaber der Firma E. Bieber,
Seine Königliche Hoheit Prinz Luit- photographische Ateliers in Hamburg (Stamm-
pold, des Königreichs Bayern Verweser, geschäft) und Berlin (Zweiggeschäft) den Titel
haben Sich mit Allerhöchstem Signate vom eines „K. B. Hoflieferanten“ zu verleihen.