Full text: Gesetz- und Verordnungs-Blatt für das Königreich Bayern. 1903. (30)

M 28. 
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PSnrrbeie T für Garnisonanstalten, 
OXWerftbuchführer (für den Registraturdienst), soweit sie nicht aus anstellungsberechtigten 
ehemaligen Deckoffizieren ergänzt werden. 
soweit sie nicht ausnahmsweise aus an- 
Werftbuchführer und Werfthilfsschreiber, stellungsberechtigten ehemaligen Ober- 
Magazinverwalter, Materialienverwaltern und Materialien- 
verwaltern der Marine ergänzt werden. 
XWerkführer für Schiffbau, Maler, Segelmacher, Takler und Büchsenmacher, soweit 
sie nicht aus den Werftarbeitern hervorgehen, 
Fubeer, einschließlich —Baggermeister, CSteuerleute und CMaschinisten der Werft- 
ahrzeuge, 
TSchleusenmeistergehilfen, 
TXSpritzenmeister, 
XMarinegerichtsschreiber, soweit sie ausschließlich für die Gerichte am Lande bestimmt sind. 
XMaschinisten, 
kuiurmcen= beim Lotsen= und Seezeichen- 
JMaschinenwärter, wesen. 
—#Oberheizer bei der Fettgasanstalt in Wilhelmshaven, 
XMaterialienverwalter beim Lotsenkommando an der Jade, 
Hausinspektor im Reichs-Marineamte, 
Drucker beim Reichs-Marineamte, 
Drucker beim Admiralstabe der Marine, 
Drucker bei der Deutschen Seewarte, 
Bauschreiber, 
Garnison-Totengräber, 
Schießstandswächter. 
Berlin, den 10. Juni 1903. 
Der Reichskanzler. 
Im Auftrage: Dr. Richter. 
  
Bekanntmachung. 
In dem durch Bekanntmachung vom 12. Juni 1901 (Centralblatt S. 198) ver- 
öffentlichten Verzeichnisse derjenigen Behörden r2c., welche hinsichtlich der den Militäranwärtern 
im Reichsdienste vorbehaltenen Stellen als Anstellungsbehörden anzusehen sind (§ 12 der 
Anstellungsgrundsätze für Militäranwärter vom 7./21. März 1882 und Ziffer VII der 
Erläuterungen) erhält der auf die Marineverwaltung bezügliche Teil an den betreffenden 
Stellen folgende Fassung:
	        
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