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PSnrrbeie T für Garnisonanstalten,
OXWerftbuchführer (für den Registraturdienst), soweit sie nicht aus anstellungsberechtigten
ehemaligen Deckoffizieren ergänzt werden.
soweit sie nicht ausnahmsweise aus an-
Werftbuchführer und Werfthilfsschreiber, stellungsberechtigten ehemaligen Ober-
Magazinverwalter, Materialienverwaltern und Materialien-
verwaltern der Marine ergänzt werden.
XWerkführer für Schiffbau, Maler, Segelmacher, Takler und Büchsenmacher, soweit
sie nicht aus den Werftarbeitern hervorgehen,
Fubeer, einschließlich —Baggermeister, CSteuerleute und CMaschinisten der Werft-
ahrzeuge,
TSchleusenmeistergehilfen,
TXSpritzenmeister,
XMarinegerichtsschreiber, soweit sie ausschließlich für die Gerichte am Lande bestimmt sind.
XMaschinisten,
kuiurmcen= beim Lotsen= und Seezeichen-
JMaschinenwärter, wesen.
—#Oberheizer bei der Fettgasanstalt in Wilhelmshaven,
XMaterialienverwalter beim Lotsenkommando an der Jade,
Hausinspektor im Reichs-Marineamte,
Drucker beim Reichs-Marineamte,
Drucker beim Admiralstabe der Marine,
Drucker bei der Deutschen Seewarte,
Bauschreiber,
Garnison-Totengräber,
Schießstandswächter.
Berlin, den 10. Juni 1903.
Der Reichskanzler.
Im Auftrage: Dr. Richter.
Bekanntmachung.
In dem durch Bekanntmachung vom 12. Juni 1901 (Centralblatt S. 198) ver-
öffentlichten Verzeichnisse derjenigen Behörden r2c., welche hinsichtlich der den Militäranwärtern
im Reichsdienste vorbehaltenen Stellen als Anstellungsbehörden anzusehen sind (§ 12 der
Anstellungsgrundsätze für Militäranwärter vom 7./21. März 1882 und Ziffer VII der
Erläuterungen) erhält der auf die Marineverwaltung bezügliche Teil an den betreffenden
Stellen folgende Fassung: