Full text: Gesetz- und Verordnungs-Blatt für das Königreich Bayern. 1903. (30)

  
seh= und Verudunzs gt 
für das 
Königreich Vayern. 
„ 31. 
München, den 14. Juli 1903. 
—= 
— — — 
  
  
  
Inhalt: 
Bekanntmachung vom 7. Juli 1903, die Gutachten in militärischen Strafsachen betreffend. — Hoftitel-Ver- 
leihung. — Ordens Verleihung. — Königlich Allerhöchste Genehmigung zur Annahme fremder Dekorationen. — 
Auszug aus der Adels Matrikel des Königreiches. 
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Nr. 9771. 
Bekanntmachung, die Gutachten in militärischen Strafsachen betreffend. 
K. Staatsministerien der Justi; und des Innern und fKl Kriegsministerium. 
Im Namen Seiner Mafjestät des Königs. 
Seine Königliche Hoheit Prinz Luitpold, des Königreichs Bayern Ver- 
weser, haben durch Allerhöchste Entschliehung vom 28. Juni l. Is. in Abänderung der 
88 2 und 3 der Allerhöchsten Verordnung vom 4. Januar 1889 (Gesetz= und Ver- 
ordnungsblatt 1889 S. 5/6) allergnädigst zu bestimmen geruht, 
1. daß das Medizinalkomitee an der Universität München für den Befehlsbereich 
des I. Armeekorps, das an der Universität Würzburg für den des II. Armeekorps, 
das an der Universität Erlangen für den des III. Armeekorps zur Abgabe der 
Gutachten nach § 1 der Verordnung vom 4. Jannuar 1889 zuständig sei, 
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