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Abdruck.
Gesamtverzeichnis
derjenigen Lehranstalten, welche gemäß § 90 der Wehrordnung zur Ausstellung von Zeugnissen
über die Befähigung für den einjährig-freiwilligen Militärdienst berechtigt sind.
Bemerkungen.
1. Die mit “ bezeichneten Gymnasien (A. a) und Progymnasien (B. a und C. a) an Orten,
an welchen sich keine der zur Erteilung von Befähigungszeugnissen berechtigten Anstalten unter
A. b, B. b und c oder C. b (Realgymnasium, Realprogymnasium, Realschule) mit obligatorischem
Unterricht im Latein befindet, sind befugt, Befähigungszeugnisse auch ihren von dem Unterricht
im Griechischen befreiten Schülern auszustellen, wenn letztere an dem für jenen Unterricht
eingeführten Ersatzunterricht regelmäßig teilgenommen und nach mindestens einjährigem Besuche
der Sekunda auf Grund besonderer Prüfung ein Zeugnis über genügende Aneignung des
sprechenden Lehrpensums erhalten haben.
ent-
2. Die mit einem #xbezeichneten Lehranstalten haben keinen obligatorischen Unterricht im Latein.
Aeber sicht.
Geffentliche Lehranstalten. Seite Progymnasien (C. a;,
Gymnasien (A. a) 63838 ,Realprogymnasien (C. bbh
Realgymnasien (A. b) .. . . 444Realschuleu(C.c).......
Oberrcalschulcn(A.o). ... 4460effentlicheSchullehrersemitmrciud-.
Progymnasien(B.u)..... 448AndereöffentlicheLehranstaltenice-—.
Realprogymnasien(B.b).. 448 Privat-Lehraustalten
Realschulen (B. ch)h 118 Lehranstalten im Auslande
Oeffentliche Lehranstalten.
A. Lehranstalten, bei welchen der einjährige, erfolgreiche Besuch der zweiten Klasse
Darlegung der gefähigung genügt.
a. Gymnasien.
I. Königreich Preußen. Bartenstein,
Aachen: Kaiser Karls-Gymasium, Bedburg: Ritter-Akademie,
Kaiser Wilhelms Gymnasium, Belgard,
Allenstein, Berlin: Askanisches Gymnasium,
Altona, Französisches Gymnasium,
Anklam, Friedrichs-Gymnasium,
Arnsberg, Friedrich-Werdersches Gymnasium,
* Aschersleben, Friedrich Wilhelms-Gymnasium,
Attendorn, Humboldts-Gymnasium,
Aurich, Joachimsthalsches Gymnasium,
Barmen, Gymnasium zum grauen Kloster,
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