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Nr. 63731I.
Bekanntmachung, die Einführung der Eisenbahn-Verkehrsordnung in Bayern betreffend.
K. Staatsministerium des Königlichen Hauses und des Aeußern.
In Abänderung der Vorschrift unter Nr. XXVIaZiff. 3 lit. b) der Anlage B zur
Eisenbahn-Verkehrsordnung wird bestimmt, daß „Cyankalium und Cyannatrium in fester Form“
bis auf weiteres in Frachtstücken mit einem Einzelgewichte bis zu 125 Kilogramm zur
Eisenbahnbeförderung zuzulassen sind.
München, den 24. August 1903.
In Vertretung:
Staatsrat Frhr. v. Raesfeldt.
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Königlich Allerhöchste Genehmigung zur
Annahme einer fremden Dekoration.
Im Namen Seiner Majestät des Hönigs.
Seine Königliche Hoheit Prinz Luit-
pold, des Königreichs Bayern Verweser,
haben Sich unterm 17. August ds. Is. aller-
gnädigst bewogen gefunden, dem keiserlich
deutschen Konsul a. i. Karl Goes in Nio
Grande do Sul als bayerischen Staats-
angehörigen die Bewilligung zur Annahme
und zum Tragen des ihm von Seiner Majestät
dem Kaiser von Rußland verliehenen kaiserlich
russischen St. Annen-Ordens III. Klasse zu
erteilen.
K. Konsulat in Dresden.
Im Namen Seiner Majestät des Königs.
Seine Königliche Hoheit Prinz Luit-
pold, des Königreichs Bayern Verweser,
haben
unterm 11. Juni ds. Is. allergnädigst ge-
ruht, den K. Generalkonsul Gottwald Ludwig
Hesse in Dresden, seiner alleruntertänigsten
Bitte entsprechend, unter allerhuldvollster An-
erkennung seiner langjährigen, mit Treue und
Eifer geleisteten ersprießlichen Dienste von
seiner Stelle zu entheben,
unterm 1. Juli 1903 allergnädigst Sich
bewogen gefunden, zum K. Konsul in Dresden
den bayerischen Kommerzienrat Karl Reichel
in Dresden zu ernennen.
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Konsulat der Vereinigten Staaten
von Amerika in Nürnberg.
Im Namen Seiner Moajestät des Königs.
Der zum Vize= und Deputy-Konsul der
Vereinigten Staaten von Amerika ernannte
Oskar Bock in Nürnberg ist in dieser Eigen-
schaft von der K. Staatsregierung anerkannt
worden.