Full text: Gesetz- und Verordnungs-Blatt für das Königreich Bayern. 1903. (30)

  
T 
    
Geset= und Verorduungs- 
für das 
Königreich Bayern. 
  
3)9. 
München, den 9. September 1903. 
  
Inhal t: 
Bekanntmachung vom 5. September 1903, die Einberufung des Landtages betreffend. — Bekanntmachung 
vom 30. August 1903, Ausgabe von Schuldverschreibungen auf den Inhaber durch die Stadtgemeinde 
Gerolzhofen betreffend. 
—net 
  
Nr. 19701. 
Bekauntmachung, die Einberufung des Landtages betreffend. 
Im Mamen Seiner Moajestät des Käönigs. 
Tuityol!, 
von Gottes Gnaden Söniglicher Prinz von Ganern. 
Begent. 
Wir haben beschlossen, den Landtag, dessen Versammlung Wir durch Unsere Ver- 
fügung vom 6. August 1902 bis auf weiteres vertagt haben, auf 
Montag, den 28. September 1903 
einzuberufen. 
Wir befehlen den Kreisregierungen, Kammern des Innern, alle aus ihrem Kreise be- 
rufenen Abgeordneten für die zweite Kammer unter abschriftlicher Mitteilung dieser 
8
	        
Waiting...

Note to user

Dear user,

In response to current developments in the web technology used by the Goobi viewer, the software no longer supports your browser.

Please use one of the following browsers to display this page correctly.

Thank you.