Full text: Gesetz- und Verordnungs-Blatt für das Königreich Bayern. 1903. (30)

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Anlage B. 
1. Antineon Lochers. 
2. Augenheilbalsam, vegetabilischer, Reichels (auch Ophthalmin Reichels). 
3. Diohhtheritismittel Noortwycks (auch Noortwycks antiseptisches Mittel gegen Dinphtherie). 
4. Heilmittel des Grafen Mattei (auch Graf Cesare Matteische elektro-homöopathische 
Heilmittel). 
  
5. Sternmittel, Genfer, Sauters (auch elektro-homöopathische Sternmittel von Sauter 
in Genf, oder Neue elektro-homöopathische Sternmittel usw.). 
Nr. 6780I. 
Bekanntmachung, betreffend die Ausgabe von Schuldverschreibungen auf den Inhaber durch 
die Aktiengesellschaften der Pfälzischen Ludwigsbahn, der Pfälzischen Maximiliansbahn und der 
Pfälzischen Nordbahnen. 
fl. Staatsministerium des Königlichen hauses und des Aeußern, dann der Finanzen. 
Auf Grund Allerhöchster Ermächtigung Seiner Königlichen Hoheit des Prinzen 
Luitpold, des Königreichs Bayern Verweser, ist mit Urkunden vom heutigen den 
Aktiengesellschaften der Pfälzischen Ludwigsbahn, der Pfälzischen Maximiliansbahn und der 
Pfälzischen Nordbahnen die staatliche Genehmigung zur Ausgabe 3½ % iger, bis zum 
31. Dezember 1904 mit staatlicher Zinsengewährschaft versehener, vom Jahre 1909 an- 
fangend innerhalb 60 Jahren zu amortisierender Schuldverschreibungen auf den Inhaber, 
halbjährig am 1. April und 1. Oktober verzinslich, erteilt worden, und zwar: 
1. der Aktiengesellschaft der Pfälzischen Ludwigsbahn für ein Prioritätsanlehen im 
Nominalbetrage von 2 378 500 Mark, eingeteilt in 
910 Stück zu 2000 K Lit. G. G. C., 
469 „ „ 1000 Zc „ H. H. H 
179 „ „ 500 4 „ I. I. I.; 
2. der Aktiengesellschaft der Pfälzischen Maximiliansbahn für ein Prioritätsanlehen 
im Nominalbetrage von 726 000 Mark, eingeteilt in 
266 Stück zu 2000 Lit. D. D., 
162 „ „ 1000 T& „ E. E., 
64 „ „ 500 T+ „ F. EF.; 
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