Full text: Gesetz- und Verordnungs-Blatt für das Königreich Bayern. 1903. (30)

  
seh-und Verudunzs hüt 
für das 
Königreich Bayern. 
  
/ 49. 
München, den 26. November 1903. 
— — 
  
  
  
  
Inhalt: 
Bekanntmachung vom 8. November 1903, Gesamtverzeichnisse der den Militäranwärtern in den Bundesstaaten 
vorbehaltenen Stellen sowie der zur Anstellung von Militäranwärtern verpflichteten Eisenbahnen betreffend. 
  
Nr. 25103. 
Bekanntmachung, Gesamtverzeichnisse der den Militäranwärtern in den Bundesstaaten vor- 
behaltenen Stellen sowie der zur Anstellung von Militäranwärtern verpflichteten Eisenbahnen betreffend. 
fi. Staatsministerium des Innern und fl. Kriegsministerium. 
Unter Bezugnahme auf Ziff. 2 der Ausführungsbestimmungen vom 22. November 1885 
zu § 8 der Grundsätze für die Besetzung der Subaltern= und Unterbeamtenstellen bei den 
Reichs= und Staatsbehörden mit Militäranwärtern — Gesetz= und Verordnungsblatt S. 669 — 
wird nachstehend eine Bekanntmachung des Reichskanzlers vom 3. August 1903, welche auf 
Seite 485 des Centralblattes für das Deutsche Reich enthalten ist, samt den dazu gehörigen 
Verzeichnissen, in deren erstem einige inzwischen im Ressort des K. Staatsministeriums des 
K. Hauses und des Aeußern, des K. Staatsministeriums der Finanzen und des K. Staats- 
ministeriums des Innern für Kirchen= und Schulangelegenheiten eingetretenen Aenderungen 
bereits berücksichtigt sind, veröffentlicht. 
München, den 8. November 1903. 
Dr. Frhr. v. Feilitzsch. Frhr. v. Asch. 92
	        
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