Full text: Gesetz- und Verordnungs-Blatt für das Königreich Bayern. 1903. (30)

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Abdruck. 
Bekanntmachung. 
Nachstehend wird 
1. ein neues „Gesamtverzeichnis der den Militäranwärtern in den Bundesstaaten 
vorbehaltenen Stellen“, 
2. ein neues „Gesamtverzeichnis der Privateisenbahnen und durch Private betriebenen 
Eisenbahnen, welchen die Verpflichtung auferlegt ist, bei Besetzung von Beamten- 
stellen Militäranwärter vorzugsweise zu berücksichtigen“, 
zur öffentlichen Kenntnis gebracht. 
Das Verzeichnis zu 1 tritt an die Stelle des durch Bekanntmachung vom 26. No- 
vember 1895 (Centralblatt S. 397) nebst den hierzu ergangenen Nachträgen veröffentlichten 
Verzeichnisses, das Verzeichnis zu 2 an die Stelle des durch Bekanntmachung vom 
19. Juli 1901 (Centralblatt S. 278) veröffentlichten Verzeichnisses. 
Berlin, den 3. August 1903. 
Der Reichskanzler. 
Im Auftrage: Dr. Hopf.
	        
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