Full text: Gesetz- und Verordnungs-Blatt für das Königreich Bayern. 1903. (30)

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Bezeichnung der Stellen. 
Angabe 
bei den — Militär- 
anwärter nicht aus- 
schließlich bestimmten 
Stellen, in welchem 
Umfange dieselben 
vorbehalten sind. 
Bezeichnung 
der Behördhne an welche die 
Bewerbungen zurichten sind, 
wenn es nicht die Behörde 
selbst ist, bei welcher die An- 
stellung gewünscht wird. 
Bemerkungen. 
  
4. Straf= und Gefängnisanstalten: 
Sekretäre und Bureauhilfsarbeiter, 
Hausväter, 
Oberaufseher und Aufseher. 
5. Landgendarmerie: 
Zahlmeister und Bureaubeamte 
beim Korpsstabe. 
mindestens zur Hälfte. 
sämtlich, jedoch un- 
ter Ausschluß der- 
jenigen Stellen, in 
welchen Beamte zu 
technischen Dienst- 
leistungen und zur 
Leitung oder Be- 
aufsichtigung von 
handwerksmäßiger 
Arbeit verwendet 
werden. 
mindestens zur 
  
Hälfte. 
Minister des Innern. 
Der Vorsteher der be- 
treffenden Straf-oder 
Gefängnisanstalt. 
  
VIII. Ministerium für Landwirtschaft, Domänen und Forsten. 
1. Oberlandeskulturgericht: 
Sekretäre. 
2. Generalkommissionen: 
* Sekretäre, 
Düätare, 
Drucker (in der Kanzlei). 
3. Spezialkommissionen: 
* Sekretäre, 
Diätare. 
4. Landwirtschaftliche und Gärtner-Lehr- 
austalten: 
* Rendanten (Rechnungsführer), 
* Sekretäre (Kalkulator, Registrator), 
Diätare. 
mindestens zur Hälfte. 
mindestena zur 
Hälfte. 
mindestue zur 
Hälfte. 
Hälfte. 
  
sr= zur 
. Generalkommissions-- 
präsidenten. 
Generalkommissions- 
präsidenten. 
wirtschaft, Domänen 
  
äasen für Land- 
und Forsten. 
  
  
Die Anzahl der auszu- 
schließenden Stellen wird 
durch den Minister des 
Innern nach vorgängi- 
#E#n Benehmen mit dem 
iegsminister bestimmt. 
der den Militäran- 
wärtern vorbehaltenen 
Stellen mit Offizieren 
zu besetzen, denen Aller- 
sechten. Ons bie Aus- 
sicht auf Anstellun ke 
Seee verliehen 
worden 1# 
0. Stellen sind zu ½°
	        
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