Full text: Gesetz- und Verordnungs-Blatt für das Königreich Bayern. 1903. (30)

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Bezeichnung der Stellen. 
Anpabe 
bei den für Militär- 
anwärter nicht aus- 
schließlich bestimmten 
Stellen, in welchem 
Umfange dieselben 
vorbehalten sind. 
Bezeichnung 
der Behörden, an welche die 
Bewerbungen zurichten sind, 
wenn es nicht die Behörde 
selbst ist, bei welcher die An- 
stellung gewünscht wird. 
Bemerkungen. 
  
9. Forstverwaltung: 
Hausmeister und Pedelle bei den 
Königlichen Forstakademien zu 
Eberswalde und Münden, 
Wald-, Torf-, Wiesen-, Wege= und 
Flößwärter. 
  
  
soweit diese Stellen 
nicht mit Forstver- 
sorgungsberechtig- 
ten bezw. mit auf 
Forstversorgung 
dienenden Anwär- 
tern der Jäger- 
Bataillone besetzt 
werden können. 
  
Direktoren der König- 
lichen Forstakademien. 
Die etreffenden Regie- 
rungen. 
Die 
  
Stellen werden bei 
eintretender Erledigung 
ausgeschrieben. 
Die etatsmäßigen Stellen 
der Königlichen Forst- 
kassenrendanten sind 
r die aus dem Militär- 
tande hervorgegangenen 
eamten in gleicher 
Weise wie für die aus 
dem Zivilstande hervor- 
gegangenen erreichbar, 
wenn sie die erforderliche 
Befähigung besitzen. 
IX. Ministerium der geistlichen, Unterrichts- und Medizinal Angelegenheiten. 
1. Bei sämtlichen Verwaltungen: 
Maschinisten, Heizer, Röhrmeister 
und sonstige gleichartige Stellen. 
2. Koufistorien: 
* Bureaubeamte. 
3. Provinzial-Schulkollegien: 
* Bureaubeamte. 
4. Universitäten: 
* Bureau= und Kassenbeamte, 
Expedienten bei den Universitäts- 
bibliotheken. 
  
mindestens zur 
Hälfte. 
mindestens zur 
Hälfte. 
zu drei Vierteln, 
mit Ausnahme 
der Stellen der 
Rendanten und 
Quästoren. 
mindestens zur 
Hälfte. 
  
Die Königlichen Konsi- 
storien, einschl. des 
Landeskonsistoriums 
zu Hannover. 
Rektor und Senat der 
Universität zu Berlin 
sowie die Kuratorien 
der übrigen Universi- 
täten. 
Der Direktor der Uni- 
versitätsbibliothek in 
Berlin sowiedie Kura- 
torien der übrigen 
Universitäten. 
 
	        
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