Full text: Gesetz- und Verordnungs-Blatt für das Königreich Bayern. 1903. (30)

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Bezeichnung der Stellen. 
Angabe 
bei den Militär- 
anwärter nicht aus- 
schließlich bestimmten 
Stellen, in welchem 
Umfange dieselben 
vorbehalten sind. 
Bezeichnung 
der Behörden, an welche die 
Bewerbungen zurichten sind, 
wenn es nicht die Behörde 
selbst ist, bei welcher die An- 
stellung gewünscht wird. 
Bemerkungen. 
  
13. 
14. 
15. 
2. 
a) Militär-Waisenhaus zu Potsdam: 
Institut für Infektionskrankheiten zu 
Berlin. Versuchs= und Prüfungs- 
Anstalt für die Zwecke der Wasser- 
versorgung und Abwässerbeseitigung 
zu Berlin. Hygienisches Iustitut zu 
Pesen. 
* Bureaubeamte. 
Unter Staatsverwaltung stehende 
Stiftungsfonds: 
* Bureaubeamte. 
Kirchliche Institute, welche aus staat- 
lichen oder städtischen Fonds unter- 
halten werden: 
Die Stellen der Küster und Orga- 
nisten, sofern solche nicht zugleich 
öffentliche Lehrer sind, der Kal- 
kanten, Kirchendiener, Glöckner, 
Totengräber und andere niedere 
Kirchenbediente. 
Verwaltung des Zeughauses zu Berlin: 
Sekretär und Registrator, 
Bureauassistent, 
* Oberzeugwart, 
Zeugwarte, 
Maschinist und Heizer. 
Potsdamsches großes Militär-Waisen-= 
haus: 
* Rendant, 
* Sekretär, 
* Kontrolleur, 
* Oekonomieinspektor, 
* Hausinspektor, 
Bekleidungsinspektor, 
mindestens zur 
Hälfte. 
mindestens zur 
Hälfte 
  
  
Die Leiter bezw. Direk- 
toren der Institute. 
Die Verwaltungen der 
betreffenden Stif- 
tungen. 
X. Kriegsministerinm. 
  
  
Direktion des großen 
Militär-Waisen- 
hauses zu Potsdam 
und Schloß Pretzsch. 
  
 
	        
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