Full text: Gesetz- und Verordnungs-Blatt für das Königreich Bayern. 1903. (30)

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Bezeichnung der Stellen. 
Angabe 
bei den fir Militär- 
anwärter nicht aus- 
schließlich bestimmten 
Stellen, in welchem 
Umfange dieselben 
vorbehalten sind. 
Bezeichnung 
der Behörden, an welche die 
Bewerbungen zurichten sind, 
wenn es nicht die Behörde 
selbst ist, bei welcher die An- 
stellung gewünscht wird. 
Bemerkungen. 
  
24. 
25. 
27. 
. Unmittelbare 
Akademie für Landwirtschaft und 
Brauerei zu Weihenstephan, Kreis- 
nud sonstige Landwirtschafts= und 
Ackerbau-Schulen: 
Kassier, 
Amtsgehilfe, 
Kanzleifunktionär, 
Hausmeister, 
Speisemeister, 
Pedelle, Anstaltsdiener, 
Schul= und Hausdiener. 
Maximilianenm, Julianum, Max- 
Joseph-Stift und sonstige unter staat- 
licher Leitung stehende Erziehungs- 
Institute; höhere weibliche Bildungs- 
anstalt zu Aschaffenburg; Zentral- 
Blinden= und Zentral-Taubstummen= 
Institut; Zentral Anstalt für Er- 
ziehung und Bildung krüppelhafter 
Kinder: 
Hausmeister, 
Speisemeister, 
Pförtner. 
Kultus= und Unter- 
richts-, Stiftungs= oder Fonds-Ad- 
ministrationen: 
Boten, 
Diener. 
Protestantisches Oberkonsistorium: 
* Kanzlisten, 
* Diener und Boten. 
  
zur Hälfte. 
  
e betreffende Kgl. 
  
Bei der Kgl. Akademie 
für Landwirtschaft und 
Brauerei zu Weihen- 
stephan die Direktion; 
bei den Landwirtschafts- 
und Ackerbau- Schulen 
die betreffenden Kgl. 
Kreisregierungen, Kam- 
mern des Innern. 
  
— 
Der Vorstand des Kgl. 
Maximilianeums, die 
Direktion des Kgl. Max- 
Joseph-Stiftes und die 
Direktorate der übrigen 
Kgl. Erziehungs-An- 
stitute, sowic der Kgl. 
höheren weiblichen Bil- 
dungsanstalt in Aschaf- 
fenburg; dann die In- 
spektion der betreffenden 
Kgl. Zentral-Anstalt. 
  
Administration 
cDas Kgl .protestantische 
Oberkonsistorium. 
  
Soweit die Ausstellung 
dieser Bediensteten 
einer unmittelbaren 
Staatsbehörde zufehe 
und nicht durch Prä- 
sentationsrechte be- 
ichränkt ist. 
In Konkurrenz mit dem 
im Dienstbotenver- 
hältnisse stehenden 
Personale der betref- 
senden Anstalt von 
mindestens #zwölfjäh- 
riger Dienstzeit.
	        
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