Full text: Gesetz- und Verordnungs-Blatt für das Königreich Bayern. 1903. (30)

49. 
545 
  
Bezeichnung der Stellen. 
Angabe 
bei den für Militär- 
anwärter nicht aus- 
schließlich bestimmten 
Stellen, in welchem 
Umfange dieselben 
vorbehalten sind. 
Bezeichnung 
der Behörden, an welche die 
Bewerbungen zurichten sind, 
wenn es nicht die Behörde 
selbst ist, bei welcher die An- 
stellung gewünscht wird. 
Bemerkungen. 
  
28. Protestantische Konsistorlen: 
Sekretäre (zugleich Registratoren), 
* Kanzlisten, 
Funktionäre, 
Boten und Diener. 
29. Mesner= oder Kirchendiener-Stellen: 
Katholische und protestantische 
Mesner oder Kirchendiener. 
30. Allgemeine protestantische Pfarr- 
Unterstützungsanstalten zu Nürnberg: 
Amtsgehilfen, 
Amtsdiener. 
  
zur Hälfte und 
mit Ausnahme 
der Sekretär- 
stelle am Kgl. 
Konsistorium zu 
Speyer. 
zur Hälfte 
Das betreffende Kal. 
purotestantische Kon- 
sistorium. 
  
Beiden katholischen Stellen 
dieser Art die betref- 
fende Kgl. Kreisregie- 
rung, Kammer des 
Innern, bei den pro- 
testantischen das be- 
treffende Kgl. Konsisto- 
rium. 
  
. Kgl. Administration. 
E. Staatsministerium der Finanzen. 
1. Allgemeine Finanzverwaltung: 
a) Staatsministerium: 
* Kanzleisekretäre, 
*Kanzleifunktionäre, 
* Boten und Diener, 
* Hausmeister, 
* Heizer; 
b) Oberster Rechnungshof: 
* Kanzleifunktionär, 
* Boten und Diener; 
c) Rechnungskammer: 
* Sekretär,. 
* Registrator, 
* Kanzlist, 
Kanzleifunktionäre, 
Boten und Diener; 
  
zu einem Drittel. 
zur Hälfte. 
— 
Staatsministerium der 
Finanzen. 
1 Oberster Rechnungs- 
hof. 
Rechnungskammer. 
  
  
  
Soweit die betreffenden 
Stellen nicht mit 
Schuldiensten verbun— 
den sind und auch im 
übrigen nur insoweit, 
als einer unmittel— 
baren Staatsbehörde 
oder den Kal. Kousi-= 
storien das Besepungs- 
recht zusteht und decser 
nicht durch Präsentati- 
ons#rechte beschränkt ist. 
96.
	        
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