Full text: Gesetz- und Verordnungs-Blatt für das Königreich Bayern. 1903. (30)

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Bezeichnung der Stellen. 
  
Angabe 
bei den für Militär- 
anwärter nicht aus- 
schließlich bestimmten 
Stellen, in welchem 
Umfange dieselben 
vorbehalten sind. 
Bezcichnung 
der Behörden, an welche dic 
Bewerbungen zurichten sind. 
wenn es nicht die Behörde 
selbst ist, bei welcher die An- 
stellung gewünscht wird. 
  
  
Bemerkungen. 
  
IV. fKönigreich Württemberg. 
Verwalltungsgerichtshofe. 
.Kanzlisten bei dem Königlichen Staats- 
ministerium und dem Königlichen Ge- 
heimen Riat, 
2. Kopist be dem Königlichen Verwal- 
——4 
11.— 
—————— 
tungsgerichtshofe, 
* Kanzleidiener bei dem Königlichen 
Staatsministerium und dem König- 
lichen Geheimen Rat, 
Kanzleiaufwärter bei dem Königlichen 
Verwaltungsgerichtshofe. 
II 
..Kanzlisten bei dem Justizministerium, 
dem Oberlandesgericht und den Land- 
gerichten, sowie bei dem Strafanstalten- 
kollegium, 
Kopisten bei den Kollegialgerichten, 
Hilfsschreiber bei den zu Ziffer 1 
genannten Behäörden, 
* Kanzleidiener bei dem Justizministe- 
rium und dem Oberlandesgerichte, 
Kanzleiaufwärter bei dem Justizmini- 
sterium und den Kollegialgerichten, 
Hilfsaufwärter bei den in Ziffer 5 
genannten Behörden, 
* Gesängnisinspektoren, 
* Hausmeister an den Strafanstalten, 
* Oberaufseher an den Strafanstalten, 
Aufseher an den Strafanstalten und 
an den amtsgerichtlichen Gefängnissen, 
auch derzeit ein Aufseher bei dem 
Amtsgerichte Stuttgart-Stadt, 
* Amtsgerichtsdiener und 'Gefangen- 
wärter, 
  
  
Kanzleidirektion des Kö- 
nuiglichen Geheimen 
Rates. 
  
  
A4. Im Justizdepartement. 
Justizministerium. 
Strafanstaltenkolle= 
gium. 
  
  
  
Zisser 11. 
  
I. Bei dem Königlichen Staatsministerium, dem Königlichen Geheimen Rat und dem Königlichen 
Die Stellen 
ohne Gesängnisdicuft dei 
den Amtsgerichten Sturm. 
garr-Stadt, Stuttgart- 
Amt und Ulm sind der 
ausrchließlichen Beser- 
zung im Wege des Muf- 
rückens nicht vorbehalten.
	        
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