Full text: Gesetz- und Verordnungs-Blatt für das Königreich Bayern. 1903. (30)

M 49. 
589 
  
Bezeichnung der Stellen. 
Angabe 
bei den e Militär- 
anwärter nicht aus- 
schließlich bestimmten 
Stellen, in welchem 
Umfange dieselben 
vorbehalten sind. 
der veh 
Bewer 
Bezeichnung 
örden, an welche die 
ungen zu richten sind, 
wenn es nicht die Behörde 
selbst ist, bei welcher die An- 
stellung gewünscht wird. 
Bemerkungen. 
  
2. Bei der Chaussee= und Flußban-Ver- 
waltungs-Kommission: 
Aktuar, 
Kopist, 
Bureaudiener, 
Schleusenmeister, 
Stromaufseher zu Parchim und 
Grabow. 
3. Bei der Gewerbe-Kommission: 
Aktuar, 
Bureaugehilfen, 
Diener. 
4. Bei der Zivilstands-Kommission: 
Aktuar, 
Bureaugehilfe. 
5. Bei der Prüfungs-Kommission für 
Einjährig-Freiwillige und den Zivil- 
vorsitzenden der beiden Ober-Ersatz- 
kommissionen: 
Aktuar. 
6. Bei den Zivilvorsitzenden der Ersatz- 
kommissionen: 
Aktuare.) 
  
  
abwechselnd. 
abwechselnd. 
abwechselnd. 
Großherzogliches Mili- 
tär-Departement zu 
Schwerin. 
abwechselnd. 
  
  
! 
. 
Geistige Selehigung : 
Bestehen der höberen 
wissenschaftlichen Prü- 
Gllug. 
eistige Befähigung: 
Bestehen der nicheren 
Prüsung. 
Geistige Besähigung: 
Bestehen der gerböhs. 
lichen wissenschaft- 
— —— 
lichen Prüsung. 
1) Soweit diese Süüen 
nicht als Nebenämter 
zu betrachten sind. 
Geistige Befägt ung: 
Bestehen der höheren 
wissenschaftlichen Prül- 
fung. 
Geistige Befähigung: 
Bestehen der 7. ern 
Prüfung. 
Geistige 3 Befähigung: 
Bestehen der ilpung. 
wissenschaftlichen Pril- 
sung. 
Geistige Befähigung: 
Bestehen der höheren 
wissenschaftlichen Prl- 
sung. 
Geistige Befähigung: 
Bestehen der höberen 
wissenschaftlichen Pri- 
ung. 
Die Aktnare sind auf 
Erfordern zur Bestel- 
lung einer angemesse- 
nen Kaution ver- 
Pflichtet. 
?) Soweit die Stellen 
durch Anstellung sei- 
tens der Regierun 
besetzt werden inP 
nicht die Besorgung 
der bezüglichen Ge- 
schäfte burch kontrakt- 
liche Annahme der 
erforderlichen Schreib- 
kräfte seitens der Zi- 
vilvorsitzenden selbst 
erfolgt.
	        
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