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Bezeichnung der Stellen.
Angabe
bei den Militär-
anwärter nicht aus-
schließlich bestimmten
Stellen, in welchem
Umfange dieselben
vorbehalten find.
Bezeichnung
der Behörden, an welche die
Bewerbungen zurichten sind,
wenn es nicht die Behörde
selbst ist, bei welcher die An-
stellung gewünscht wird.
Bemerkungen.
V. Militär-Departement.
* Sekretär,
* Registrator,
* Kanzlist oder Kopist,
Militärgerichtsschreiber,
Pedell,
Kontingentsküster zu Schwerin,
Militärgerichtsbote.
* Kanzlist,
Kopist,
Pedell,
Aktenbote.
VI. Oberkirchenrat.
Großherzogliches Mili-
tär-Departement zu
Schwerin.
Großherzogliches Mili-
tär-Departement zu
Schwerin.
VIII. Großherzogtum achsen.
I. Bei sämtlichen Berwaltungen.
Kanzlisten und Kopisten, sowie ständige
Hilfsschreiber, soweit solche aus
Staatskassen unmittelbar gelohnt
werden,
Diener und Boten, mit Einschluß stän-
diger Gehilfen solcher, soweit sie aus
Staatskassen unmittelbar gelohnt
werden,
Wirtschaftsbeamte (darunter derjenige bei
dem Carl Friedrich-Hospital zu Blan-
kenhain), Hausmeister, Wachtmeister,
Wächter, Aufseher, Oberwärter, Ab-
teilungswärter, Wärter (Gefangenen-
wärter), Badewärter (auch bei der
medizinischen Abteilung des Land-
krankenhauses zu Jena), Hausmänner
und Pförtner nebst Gehilfen bei den
Staatsanstalten.
Das betreffende Groß-
herzogliche Ministe-
rial-Departement.
Geistige Heäht ung:
Bestehen der eren
wissenschaftlichen Prü-
ung.
Gessige Befähigung:
Bestehen der gewöhn-
lichen wissenschaft-
lichen Prüfung.
Geistige Befähigung:
Bestehen der höyeren
wissenschaftlichen Prü-
fung. *
Geistige Besähigung:
Bestehen der gewöhn-
lichen wissenschaftlichen
rüfung.
Geistige Befähigung:
Bestehen der niederen
Prüfung.
Ausnahme: ein Kanz=
list bei dem Mini-
sterial = Departement
des Aeußern.
Ausgenommen sind die-
jenigen Unterbeamten,
welche der Landwirt-
schaft kundig sein
müssen, wie z. Z. der
Wirtschaftsbeamte bei
der Landes-Irrenheil-
anstalt zu Jena und
der Oekonom bei dem
Carl Friedrich-Ho-
spitale zu Blanken-
hain.
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