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Bezeichnung der Stellen.
Angabe
bei den Militär-
anwärter nicht aus-
schließlich bestimmten
Stellen, in welchem
Umfange dieselben
vorbehalten sind.
Bezeichnung
der Behörden, an welche die
Bewerbungen zurichten sind,
wenn es nicht die Behörde
selbst ist, bei welcher die An-
stellung gewünscht wird.
Bemerkungen.
III. Bei den Herzogl. Finanzbehörden, einschließlich der Kafsenverwaltung, bei Herzogl. Banverwaltung
Revisionsgehilfen,
Kassenschreiber,
Kreiskassenexekutoren,
Steuereinnehmer,
Steueraufseher,
Wagemeister,
Packhofswärter,
Niederlagewärter,
Bauausseher,
Steinbruchsaufseher,
Schlagtmeister,
Schleusenaufseher und --Wärter.
mindestens zur
Hälfte.
mindestens zu
zwei Dritteln.
mindestens zu
zwei Dritteln.
IV. Bei den Herzogl. Kreis-Direktionen.
Registratoren,
Amtsvogte.
mindestens zur
Hälfte.
V. Bei der Herzogl. Polizei-Direktion zu Braunschweig.
Registrator,
Registraturgehilfen,
Polizeiwachtmeister,
Polizeisergeanten.
# mindestens zur
Hälfte.
VI. Bei dem Herzogl. Gendarmeriekorps.
Stationskommandanten,
Gendarmen.
VII. Bei dem Herzogl. Landgestüte.
Bereiter,
Landgestütsbediente.
VIII. Bei der Erziehungsanstalt zu Bevern (Wilhelmstift).
Inspektor,
Registrator,
Oberaufseher,
Ausseher.
mindestens zu
zwei Dritteln.
mindestens zur
Hälfte.
und bei Herzogl. Landes-Oekonomiekommission.
Herzogliches Statisti-
sches Bureau, Zen-
tralstelle für Bewer-
bungen um Militär-
anwärterstellen, zu
Braunschweig.
1. Für die Revisionsgebil-
sen und Kassenschreiber
ilt die unter 1 für das
anzleipersonal bei den
Finanzbehörden gemach-
te Bemerkung.
2. Die den Militäranwär-
tern nicht zugewiesenen
Stellen der Steuerauf-
seher sind nur für Aspi-
ranten des höbderen
Steuerdienstes bestimmt.
Es findet Einstellung von
Unterosfizieren in das
Exekutivkorps der Her-
zogl. Polizei-Direktion
zu Braunschweig auch
schon nach neunjähriger
Dienstzeit statt.
Es findet Einstellung von
Unteroffizieren in kas
erzogl. Gendarmerie-
orps auch schon nach
neunjähriger Dienstzeit
statt.
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