Full text: Gesetz- und Verordnungs-Blatt für das Königreich Bayern. 1903. (30)

604 
— — · 
  
Bezeichnung der Stellen. 
  
Angabe 
bei den Militär- 
anwärter nicht aus- 
schließlich bestimmten 
Stellen, in welchem 
Umfange dieselben 
vorbehalten sind. 
Bezeichnung 
der Behörden, an welche die 
Bewerbungen zurichten sind, 
wenn es nicht die Behörde 
selbst ist, bei welcher die An- 
stellung gewünscht wird. 
Bemerkungen. 
  
Inspektor, 
Registrator, 
Rendant, 
Oberwärter, 
Wärter. 
Inspektor, 
Registrator, 
Rendant, 
Oberwärter, 
Krankenwärter (Bademeister, Leichendiener). 
IX. Bei der Heil- und Pflegeanstalt zu Königslutter. 
mindestens zur 
Hälfte. 
X. Bei dem Herzogl. Krankenhause zu Braunschweig. 
mindestens zur 
Hälfte. 
  
Herzogliches Statisti- 
sches Bureau, Zen- 
tralstelle für Bewer- 
bungen um Militär- 
anwärterstellen, zu 
Braunschweig. 
  
XI. Bei dem Herzogl. Konsistorium, der Herzogl. Bibliothek und dem Herzogl. Landes-Hauptarchiv zu 
Wolfenbüttel, bei dem Herzogl. Museum, der Technischen Hochschule und der mit Herausgabe der 
Braunschweigischen Anzeigen (Regierungsblatt) beauftragten Behörde. 
Registratoren, 
Registraturgehilfen. 
A 
  
mindestens zur 
Hälfte. 
Herzogliches Statisti- 
sches Bureau, Zen- 
tralstelle für Bewer- 
bungen um Militär- 
anwärterstellen, zu 
Braunschweig. 
XII. Herzogtum Sachsen-Meiningen. 
Die Kanzlisten bei dem Staatsmini- 
sterium, 
Die Schreiber bei der Landeskredit- 
anstalt, 
Die Schreiber bei den Landräten, 
Die Schreiber bei dem Bergamte, 
Die Kopisten bei den Landgerichten, 
Die Gerichtsvollzieher, 
. Der Inspektor bei dem Zuchthause 
zu Maßfeld (bis auf weiteres), 
Der Rechnungsführer bei dem Zucht- 
hause zu Maßfeld (bis auf weiteres), 
soweit diese Stelle selbständig besetzt 
wird, 
  
  
Staatsministerium. 
Staatsministerium, Ab- 
teilung der Finanzen. 
Staatsministerium, Ab- 
teilung des Innern. 
Der betreffende Land- 
gerichtspräsident zu 
Meiningen bezw. 
Rudolstadt. 
Der Landgerichtspräsi- 
dent zu Meiningen. 
Staatsministerium, Ab- 
1 teilung der Justiz. 
I 
  
  
Der Sitz der in neben- 
stehender Spalte auf- 
eführten Behörden be- 
ndet sich, soweit nicht 
anderes bemerkt, zu 
Meiningen.
	        
Waiting...

Note to user

Dear user,

In response to current developments in the web technology used by the Goobi viewer, the software no longer supports your browser.

Please use one of the following browsers to display this page correctly.

Thank you.