Full text: Gesetz- und Verordnungs-Blatt für das Königreich Bayern. 1903. (30)

M 49. 
605 
  
Bezeichnung der Stellen. 
Angabe 
bei den für Militär- 
anwärter nicht aus- 
schließlich bestimmten 
Stellen, in welchem 
Umfange dieselben 
vorbehalten sind. 
Bezeichnung 
der Behörden, an welche die 
Bewerbungen zurichten sind, 
wenn es nicht die Behörde 
selbst ist, bei welcher die An- 
stellung gewünscht wird. 
Bemerkungen. 
  
18. 
19. 
20. 
21. 
22. 
23. 
.Die Hausmeister (einschließlich bis auf 
weiteres des Hausmeisters bei dem 
Arbeitshause zu Dreißigacker und bei 
dem Zuchthause zu Maßfeld), die Boten, 
Diener, Beidiener und Hilfsdiener 
bei allen Behörden und Anstalten, so— 
weit die Dienerstellen nicht bloße Neben- 
ämter sind, · 
. Die Aufseher im Arbeitshause zu 
Dreißigacker, 
. Die Gefangenwärter und Gefängnis- 
aufseher aller Gattungen, 
Die Heizer bei der Landesirrenanstalt, 
Die Salzsteueraufseher, 
Die Exekutoren bei den Amtseinnahmen, 
Die Straßenwärter, 
mDie Schreiber bei der Landesirren- 
Heil= und Pflege-Anstalt. 
Die Schuldiener an den Staatsschul- 
anstalten, 
Die Registratoren und deren Assi- 
stenten bei dem Staatsministerium, 
sowie die Registraturgehilfen im Rech- 
nungs= und Revisionsbureau, 
Die Registratoren und deren Assistenten 
bei der Landeskreditanstalt, 
bei den Landräten und dem Berg- 
amte, der Registraturgehilfe bei der 
Landesirrenanstalt, die Registratur- 
gehilfen bei den Landräten, 
Die Hilfsarbeiter (Zähler) im Stati- 
stischen Bureau, 
Die Schreiber in der Buchhalterei und 
der Expedient bei der Landeskredit- 
anstalt, 
Die Gerichtsschreibergehilfen, 
Die sämtlichen Kopisten bei den Amts- 
gerichten, 
  
mindestens 
Hälfte. 
zur 
mindestens 
Hälfte. 
mindestens 
Hälfte. 
zur 
zur 
mindestens 
Hälfte. 
mindestens 
Hälfte. 
mindestens 
Hälfte. 
  
Die Ministerialstellen, 
innerhalb deren Res- 
sorts die Stellen er- 
ledigt sind. 
Staatsministerium, Ab- 
teilung des Innern. 
Staatsministerium, Ab- 
teilung der Justiz. 
Staatsministerium, Ab- 
teilung des Innern. 
1. Staatsministerium, Ab- 
tteilungder Finanzen. 
Herzogliches Staats- 
ministerium, Abtei- 
lung des Innern. 
Staatsministerium, Ab- 
teilung für Kirchen- 
und Schulensachen. 
Staatsministerium. 
Staatsministerium, Ab- 
teilung der Finanzen. 
Staatsministerium, Ab- 
teilung des Innern. 
Staatsministerium, Ab- 
teilung des Innern. 
Staatsministerium, Ab- 
teilung der Finanzen. 
Staatsministerium, Ab- 
teilung der Justiz. 
  
Der Sitz der in neben- 
stehender Spalte auf- 
eführten Behörden be- 
ndet sich, soweit nicht 
anderes bemerkt, zu 
Meiningen.
	        
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