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Bezeichnung der Stellen.
Angabe
bei den für Militär-
anwärter nicht aus-
schließlich bestimmten
Stellen, in welchem
Umfange dieselben
vorbehalten sind.
Bezeichnung
der Behörden, an welche die
Bewerbungen zurichten sind,
wenn es nicht die Behörde
selbst ist, bei welcher die An-
stellung gewünscht wird.
Bemerkungen.
18.
19.
20.
21.
22.
23.
.Die Hausmeister (einschließlich bis auf
weiteres des Hausmeisters bei dem
Arbeitshause zu Dreißigacker und bei
dem Zuchthause zu Maßfeld), die Boten,
Diener, Beidiener und Hilfsdiener
bei allen Behörden und Anstalten, so—
weit die Dienerstellen nicht bloße Neben-
ämter sind, ·
. Die Aufseher im Arbeitshause zu
Dreißigacker,
. Die Gefangenwärter und Gefängnis-
aufseher aller Gattungen,
Die Heizer bei der Landesirrenanstalt,
Die Salzsteueraufseher,
Die Exekutoren bei den Amtseinnahmen,
Die Straßenwärter,
mDie Schreiber bei der Landesirren-
Heil= und Pflege-Anstalt.
Die Schuldiener an den Staatsschul-
anstalten,
Die Registratoren und deren Assi-
stenten bei dem Staatsministerium,
sowie die Registraturgehilfen im Rech-
nungs= und Revisionsbureau,
Die Registratoren und deren Assistenten
bei der Landeskreditanstalt,
bei den Landräten und dem Berg-
amte, der Registraturgehilfe bei der
Landesirrenanstalt, die Registratur-
gehilfen bei den Landräten,
Die Hilfsarbeiter (Zähler) im Stati-
stischen Bureau,
Die Schreiber in der Buchhalterei und
der Expedient bei der Landeskredit-
anstalt,
Die Gerichtsschreibergehilfen,
Die sämtlichen Kopisten bei den Amts-
gerichten,
mindestens
Hälfte.
zur
mindestens
Hälfte.
mindestens
Hälfte.
zur
zur
mindestens
Hälfte.
mindestens
Hälfte.
mindestens
Hälfte.
Die Ministerialstellen,
innerhalb deren Res-
sorts die Stellen er-
ledigt sind.
Staatsministerium, Ab-
teilung des Innern.
Staatsministerium, Ab-
teilung der Justiz.
Staatsministerium, Ab-
teilung des Innern.
1. Staatsministerium, Ab-
tteilungder Finanzen.
Herzogliches Staats-
ministerium, Abtei-
lung des Innern.
Staatsministerium, Ab-
teilung für Kirchen-
und Schulensachen.
Staatsministerium.
Staatsministerium, Ab-
teilung der Finanzen.
Staatsministerium, Ab-
teilung des Innern.
Staatsministerium, Ab-
teilung des Innern.
Staatsministerium, Ab-
teilung der Finanzen.
Staatsministerium, Ab-
teilung der Justiz.
Der Sitz der in neben-
stehender Spalte auf-
eführten Behörden be-
ndet sich, soweit nicht
anderes bemerkt, zu
Meiningen.