Full text: Gesetz- und Verordnungs-Blatt für das Königreich Bayern. 1903. (30)

606 
  
Bezeichnung der Stellen. 
Angabe 
bei den für Militär- 
anwärter nicht aus- 
chließlich bestimmten 
tellen, in welchem 
Umfange dieselben 
vorbehalten sind. 
Bezeichnung 
der Behörden, an welche die 
Bewerbungen zurichten sind, 
wenn es nicht die Behörde 
selbst ist, bei welcher die An- 
stellung gewünscht wird. 
Bemerkungen. 
  
24.— 
25. 
26. 
27. 
28. 
. Mundierbeamte, 
Die Schreiber bei den Amtseinnahmen, 
Steuerämtern und den Herzöoglichen 
Schieferbrüchen, 
Die Gehilfen der Katasterämter, 
Der Hausverwalter bei der Landes- 
irrenanstalt, 
Die Steuerausseher, 
Der Bureaugehilfe bei der Stiftsver- 
waltung zu Meiningen. 
  
mindestens zur 
Hälfte. 
nach §. 5 der 
„Grundsätze“. 
mindestens zu 
zwei Dritteln. 
abwechselnd. 
  
Staatsministerium, Ab- 
teilung der Finanzen. 
Staatsministerium, Ab- 
teilung des Innern. 
Staatsministerium, Ab- 
teilung der Finanzen. 
Staatsministerium, Ab- 
teilung des Innern. 
XIII. Hgerzogtum Sachsen-Altenburg. 
Botenmeister und 
Kanzleiboten, einschließlich etwaiger 
Lohnschreiber und Hilfsboten bei den 
Ministerien und der Generalkommission 
für Ablösungen und Zusammen- 
legungen, 
Die Hausmänner bei dem Gymnasium, 
dem Realgymnasium und dem Schul- 
lehrerseminar zu Altenburg und bei 
dem Gymnasium zu Eisenberg, 
Der Kolporteur bei der Verwaltung 
des Amts= und Nachrichtsblatts, 
Gendarmen, einschließlich der Ober- 
wachtmeister, 
Die Hausmänner bei dem Museum 
zu Altenburg und bei dem Genesungs- 
hause zu Roda, 
Die Kopisten und Diener bei den Land- 
ratsämtern, einschließlich der Lohn- 
schreiber und Hilfsdiener, 
Die Kopisten bei den Gerichten und der 
Staatsanwaltschaft, einschließlich der 
Lohnschreiber, 
Die Gerichtsvollzieher, 
Die Diener bei den Gerichten und der 
Staatsanwaltschaft, einschließlich der 
mit dem Gefangenmeister= und Haus- 
mannsoienst beauftragten und ein- 
schließlich etwaiger Hilfsdiener, 
  
  
  
Herzogliches Gesamt- 
ministerium. 
Herzogliches Ministe- 
rium, Abteilung für 
Kultus. 
Herzogliches 
rium, Abteilung 
Innern. 
Mintste 
es 
Herzogliches Ministe- 
rium, Abteilung für 
Justizangelegen- 
heiten. 
  
  
Der Sigz der in neben- 
stehender Spalte auf- 
eführten Behörden be- 
det sich, soweit nicht 
anderes bemerkt, zu 
Meiningen. 
Der Sitz der in neben- 
stehender Spalte aufj- 
z hrten Behörden 
efindet sich zu Alten- 
burg.
	        
Waiting...

Note to user

Dear user,

In response to current developments in the web technology used by the Goobi viewer, the software no longer supports your browser.

Please use one of the following browsers to display this page correctly.

Thank you.