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Bezeichnung der Stellen.
Angabe
bei den für Militär-
anwärter nicht aus-
chließlich bestimmten
tellen, in welchem
Umfange dieselben
vorbehalten sind.
Bezeichnung
der Behörden, an welche die
Bewerbungen zurichten sind,
wenn es nicht die Behörde
selbst ist, bei welcher die An-
stellung gewünscht wird.
Bemerkungen.
24.—
25.
26.
27.
28.
. Mundierbeamte,
Die Schreiber bei den Amtseinnahmen,
Steuerämtern und den Herzöoglichen
Schieferbrüchen,
Die Gehilfen der Katasterämter,
Der Hausverwalter bei der Landes-
irrenanstalt,
Die Steuerausseher,
Der Bureaugehilfe bei der Stiftsver-
waltung zu Meiningen.
mindestens zur
Hälfte.
nach §. 5 der
„Grundsätze“.
mindestens zu
zwei Dritteln.
abwechselnd.
Staatsministerium, Ab-
teilung der Finanzen.
Staatsministerium, Ab-
teilung des Innern.
Staatsministerium, Ab-
teilung der Finanzen.
Staatsministerium, Ab-
teilung des Innern.
XIII. Hgerzogtum Sachsen-Altenburg.
Botenmeister und
Kanzleiboten, einschließlich etwaiger
Lohnschreiber und Hilfsboten bei den
Ministerien und der Generalkommission
für Ablösungen und Zusammen-
legungen,
Die Hausmänner bei dem Gymnasium,
dem Realgymnasium und dem Schul-
lehrerseminar zu Altenburg und bei
dem Gymnasium zu Eisenberg,
Der Kolporteur bei der Verwaltung
des Amts= und Nachrichtsblatts,
Gendarmen, einschließlich der Ober-
wachtmeister,
Die Hausmänner bei dem Museum
zu Altenburg und bei dem Genesungs-
hause zu Roda,
Die Kopisten und Diener bei den Land-
ratsämtern, einschließlich der Lohn-
schreiber und Hilfsdiener,
Die Kopisten bei den Gerichten und der
Staatsanwaltschaft, einschließlich der
Lohnschreiber,
Die Gerichtsvollzieher,
Die Diener bei den Gerichten und der
Staatsanwaltschaft, einschließlich der
mit dem Gefangenmeister= und Haus-
mannsoienst beauftragten und ein-
schließlich etwaiger Hilfsdiener,
Herzogliches Gesamt-
ministerium.
Herzogliches Ministe-
rium, Abteilung für
Kultus.
Herzogliches
rium, Abteilung
Innern.
Mintste
es
Herzogliches Ministe-
rium, Abteilung für
Justizangelegen-
heiten.
Der Sigz der in neben-
stehender Spalte auf-
eführten Behörden be-
det sich, soweit nicht
anderes bemerkt, zu
Meiningen.
Der Sitz der in neben-
stehender Spalte aufj-
z hrten Behörden
efindet sich zu Alten-
burg.