Full text: Gesetz- und Verordnungs-Blatt für das Königreich Bayern. 1903. (30)

M 49. 
607 
  
Bezeichnung der Stellen. 
Angabe 
bei den für Militär- 
anwärter nicht aus- 
schließlich bestimmten- 
Stellen, in welchem 
Umfange diesetben 
vorbehalten sind. 
Bezeichnung 
der Behörden, an welche die 
Bewerbungen zurichten sind, 
wenn es nicht die Behörde 
selbst ist, bei welcher die An- 
stellung gewünscht wird. 
Bemerkungen. 
  
10. 
11. 
12. 
13. 
14. 
15. 
16. 
17. 
18. 
Kopisten und Lohnschreiber bei dem 
Hauptsteueramte, den Steuer= und 
Rentämtern und den Bauämtern, 
Diener bei dem Hauptsteueramte, den 
Steuer= und Rentämtern und den Bau- 
ämtern, einschließlich der Hausmänner 
und etwaiger Hilfsdiener, 
Straßenaufseher, 
Vollstreckungsbeamte in Verwaltungs- 
sachen, 
Sportelbeamte bei den Steuer= und 
Rentämtern, 
Steueraufseher, 
Kopisten, Botenmeister und Diener bei 
der Landesbank, einschließlich etwaiger 
Hilfsdiener und Lohnschreiber, 
Der Inspektor und der demselben bei- 
gegebene Hilfsarbeiter bei der Verwal- D. 
tung des Amts= und Nachrichtsblatts, 
Der Anstaltskontrolleur bei dem Ge- 
nesungshause zu Roda, 
19. Expedienten bei den Landratsämtern. 
Kanzlisten, 
Kopisten, 
Ständige Hilfsschreiber, 
Diener und Boten, einschließlich der Kastel- 
lane, Portiers, Botenmeister, Gerichts- 
diener, Gefangenwärter und Exekutoren 
sowie der ständigen Gehilfen von Exe- 
kutoren, 
  
Aufseher in den Strafanstalten, 
mindestens zu zwei 
Dritteln. 
  
  
mindestens zur 
Hälfte, bezieh- 
entlichabwech- 
selnd mit Mili- 
täranwärtern. 
Herzogliches Ministe- 
rium, Abteilung für 
Finanzen. 
  
Direktion der Herzog- 
lichen Landesbank. 
  
l 
Herzogliches Ministe- 
rium, Abteilung des 
Innern. 
XIV. Verzogtum Sachsen-Coburg und Gotha. 
Herzogliches Staats- 
ministerium zu 
1 Gotha. 
  
  
Die Stellen unter Ziffer 14 
mit dem Vorbehalt, Aspi- 
ranten zum höberen 
Steuerdienst aus dem 
ivilstande zunächst solche 
Stellen zu übertragen. 
jedoch höchstens bis zu 
einem Drittel der Stellen. 
Soweit solche aus Staats- 
kassen unmittelbar ge- 
lohnt werden, jedoch mit 
Ausschluß des Kanzlisten 
bei dem Ministerial-De- 
partement der auswär- 
tigen Angelegenheiten. 
Soweit solche aus Staats- 
kassen unmittelbar ge- 
lohnt werden, jedoch mit 
Ausschluß eines Dieners 
bei dem Ministerial-De- 
partement der auswär- 
tigen Angelegenheiten 
und der Diener bei pri- 
vaten wissenschaftlichen 
Anstalten. 
Mit Ausschluß derjenigen 
Stellen — 3 in der Straf- 
anstalt zu Tonna, bin der 
Strafanstalt zu Ichters- 
hausen —, 1# welche 
technische oder landwirt- 
schaftliche Kenntnisse er- 
fordert werden.
	        
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