49.
615
Bezeichnung der Stellen.
Angabe
bei den für Militär-
anwärter nicht aus-
schließlich bestimmten
Stellen, in welchem
Umfange dieselben
vorbehalten sind.
Bezeichnung
der Behörden, an welche die
Bewerbungen zurichten sind,
wenn es nicht die Behörde
selbst ist, bei welcher die An-
stellung gewünscht wird.
Bemerkungen.
□□
10.
11.
*2.
*1
Diener und Baten mit Einschluß
ständiger Gehilfen solcher, soweit sie
aus Staatskassen unmittelbar bezahlt
werden,
uGefangenwärter,
. Hausmänner,
Steneraufseher mit dem Vorbehalt,
ausnahmsweise Aspiranten zum höheren
Steuerdienst aus dem Zivilstande zu-
nächst Steueraufseherstellen zu über-
tragen, jedoch höchstens bis zu einem
Drittel der Stellen,
.Gerichtsvollzieher,
Vollstreckungsbeamte in Verwaltungs-
sachen,
.Gerichtsschreibergehilfen bei dem Land-
gerichte mit Ausnahme der Kassierer
ei demselben,
.Gerichtsschreibergehilfen bei den Amts-
gerichten,
Bureauassistenten der Staatsanwalt-
schaft beim Landgerichte,
Assistenten bei den Landratsämtern.
mindestens zur
Hälfte, be-
ziehentlich ab-
wechselnd mit
Militäran=
wärtern.
Fürstliches Ministerium
zu Gera.
XXI. Fürstentum Schaumburg Lippe.
Die Stellen:
der lediglich mit der Besorgung des
Schreibwesens betrauten Expedienten
(Schreiber) des Konsistoriums, der
Landratsämter, der Gerichte und der
Staatsanwaltschaft,
der Pedellen bezw. Boten bei dem
Ministerium, dem Konsistorium, dem
Gymnasium, den Landratsämtern und
der Gerichtsdiener,
der Gefangenwärter und Gefangen-
ausfseher,
. der Straßenmeister,
. der Gerichtsvollzieher.
mindestens zur
Hälfte.
Sämtliche
Bewer-
bungen sind aus-
schließlich an das
Fürstliche Mini-
sterium in Bücke-
burg zu richten,
welches zugleich die
Anstellungsbehörde
ist.