Full text: Gesetz- und Verordnungs-Blatt für das Königreich Bayern. 1903. (30)

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Angabe 
fa3# Bezeichnung 
nrücRkr TEslan der Behörden, an welche die 
ießli Bewerbungen zu richten sind, 
uigklich thestumunten wenn es nicht die Behörde 
Umfange dieselben selbst ist, bei welcher die An- 
vorbehalten sind. stellung gewunscht wird. 
Bemerkungen. 
Bezeichnung der Stellen. 
  
24. Steuerdeputation: 
Die Hälfte der nachstehend genannten 
Beamten und Angestellten: 
*1 Kassiererstelle am Generalsteuer- — 
Diese Beamten und Ange- 
stellten dienen zur Halfte 
Zwecken der Staaisver- 
waltung, zur anderen 
Hälfste folchen der Kom- 
  
  
amte munalverwaltung der 
i . Stadt Bremen, die mit 
* Kanzlisten (Schreiber) einem Krenz (1) ver- 
2 : · sehenen sind zur Hälfte 
+FKanzleigehilfen, ie erseichnt e der den 
r ilitäranwärtern vor- 
Schreiber, behaltenen Stelen dez 
Einnehmer, älft Reai skanzlei Dommunakdienfees auf- 
(Wachtleute, zur Hälfte. egierungskanzlei. geführt. 
Einsammler, 
Vollziehungsbeamte, 
Bureaudiener. 
25. Finanzdeputation: 
Schreiber, — 
3 rbeiter, der Generalkasse. 
Regierungskanzlei. 
zur Hälfte. — 
26 Zoll- und Stenerverwaltung: 
a) Heizer, Matrosen und Schiffer — 
auf Wacht- und Kreuzerschiffen, 
Amtsdiener und Bootsführer, 
  
b) Aufseher im ausübenden Grenz- 
aussichtsdienste, 
*Revisions= und Steueranfseher, 
Maschinisten auf Barkassen, 
c) Assistenten II. Klasse (einschließ- 
lich der Assistenten auf Zollkreuzern 
und Wachtschiffen), 
Assistenten I. Klasse, 
* Einnehmer I. und 1I. Klasse, 
Bureauassistenten bei der Zoll- 
direktion, 
d!) Einsammler der Schiffahrtsabgabe, 
) Kanzlisten der Zolldirektion, 
1) Bureaudiener, 
8) Hilfsbureaudiener, 
) Laboranten, s -p-t- 
i) Einsammler, sanhesche, 
K) Diener 
  
zu b) zusammen- 
gerechnet min- 
destens zur 
Hälfte. 
zu c) zusammen- 
gerechnet min- 
destens zur 
Hälfte. 
zur Hälfte. 
zur Hälfte. 
zur Hälfte. 
zur Hälfte. 
Zolldirektion. 
 
	        
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