Bezeichnung
der
Eisenbahn.
Bezeichnung
der Stellen, welche vor—
zugsweise mit Militär—
anwärtern zu besetzen
sind.
Altersgrenze,
bis zu welcher
Militär-
anwärter
berücksichtigt
werden
müssen.
Bezeichnung
der Behörde, an welche
die Bewerbungen zu richten
find, soweit nicht in den
Vakanzanmeldungen andere
Anstellungsbehörden aus-
drücklich bezeichnet werden.
Bemerkungen.
Eutin-Lübecker Eisenbahn.
1. Braunschweigische Lan-
deseisenbahn.
2. Braunschweig- Schönin-
ger Eisenbahn. (Strecken
Schöningen Hötzum-
Gliesmarode und Höt-
zum-Mattierzoll?.
IX. Sroßherzogtun Obdenburg.
Zugführer, Packmeister,
Schaffner, Schmierer,
Weichenwärter, Bahn-
wärter, Brückenwärter,
Stationsverwalter,
Stationsassistenten,
Stationsaufseher,
Schreiber.
35 Jahre.
Direktion der Eutin-
Lübecker Eisenbahn-
gesellschaft zu Lübeck.
X. Herzogtum Braunschweig.
Bureaudiätare, Kanz-
listen, Stationsassi-
stenten, Telegraphisten,
Bureauboten, Portiers,
Nachtwächter, Bremser
und Schmierer, Schaff-
ner, Rangierer und
Koppler, Magazin-
und Materialienauf=
seher, Billetdrucker,
Bahnwärter, Weichen-
wärter.
Subaltern= und Unter-
beamte.
40 Jahre.
40 „
Direktion der Braun-
schweigischen Landes-
eisenbahngesellschaft
zu Braunschweig.
Direktion der Braun-
schweig - Schöninger
Eisenbahn-Aktienge-
sellschaft zu Braun-
schweig, Geysostr. 15.
Die nach beendeter
Sämtliche Stellen sind n
zwei Dritteln den
Militäranwärtern vor-
behalten.
Probe.
dienstzeit in nebenftreden-
den unteren Stellen etats-
mäßig angestellten Mili-
täranwärter haben bei
genügender Befähigung
bezw. nach Ablegung der
vorschristsmäßigen Pru-
sung gleich den Zivilan-
anwärtern Anrecht zum
Aufrücken in höhere
Dienststellen, und zwar
im Bureandien strals
Registrator, Betriebs-
sekretär usw., im Sta-
tionsdieust: als Sta-
dionsverwalter, Stari-
ouSinspektor, im Fahr-
dienst: als Zugführer
und Packmeister.
Bei der Besetzung sind die
nach den vom Bundes-
rat aufgestellten Grund-
sägzen in dieser Bezichung,
und insbesondere bezüg-
lich der Ermittelung der
Militäranwärter erlasse.
nen und noch zu erlassen-
den Vorschriften zur An-
wendung zu bringen.
Innerhalb des braun-
schweigischen Gebiets iiĩt
bei sonst gleicher Besähi—
gung auf die Bewerbun-
gen braunschweigi-
scher Staatsangehöriger
besondere Ruchiche zu
nehmen.