Full text: Gesetz- und Verordnungs-Blatt für das Königreich Bayern. 1903. (30)

655 
eseh und Verorduungs-Blatt 
Königreich Bayern. 
  
„K 50. 
München, den 30. November 1903. 
  
  
  
  
  
  
  
Inhalt: 
Bekauntmachung vom 17. November 1903, Ausgabe von Schuldverschreibungen auf den Inhaber betreffend. — 
Bekauntmachung vom 19. November 1903, die Bahnordnung für die Nebeneisenbahnen Bayerns betreffend. — 
Bekanntmachung vom 21. November 1903, Landwehrbezirkseinteilung betreffend. — Bekanntmachung 
vom 23. November 1903, die Bahnordnung für die Nebeneisenbahnen Bayerns betreffend. — Hofdienst- 
Nachricht. — Nöniglich Allerhöchste (Genehmigung zur Annahme fremder Dekorationen. — Auszug aus der 
Adelsmatrikel des Königreiches. 
  
Nr. 24982. 
Bekanntmachung, Ausgabe von Schuldverschreibungen auf den Juhaber betreffend. 
fl. Staatsministerium des Innern. 
Der bayerischen Vereinsbank in München wurde die Genehmigung erteilt, innerhalb 
der gesetzlichen Maximalgrenze ihres Pfandbriefumlaufes eine neue Serie (Nr. XXXIII) mit 
3½K 0% verzinslicher, jederzeit kündbarer und im Lauf von längstens 55½ Jahren im 
Wege der Verlosung oder des freihändigen Rückkaufes einzulösender Hypothekenpfandbriefe 
auf den Inhaber im Gesamtbetrage von 10 Millionen Mark, eingeteilt in Stücke zu 
5000, 2000, 1000, 500, 200 und 100 , in den Verkehr zu bringen. 
München, den 17. November 1903. 
Dr. Frhr. v. Feilitzsch. 
111
	        
Waiting...

Note to user

Dear user,

In response to current developments in the web technology used by the Goobi viewer, the software no longer supports your browser.

Please use one of the following browsers to display this page correctly.

Thank you.