Full text: Gesetz- und Verordnungs-Blatt für das Königreich Bayern. 1903. (30)

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Bezirksamts Marktheidenfeld, sowie der Gemeinde Weibersbrunn, Bezirksamts Aschaffen- 
burg, errichteten „Prinzregent Luitpold-Stiftung für arme Kinder“ in Marktheidenfeld 
den Betrag von 10 000 = zur Verfügung zu stellen und verordnen, was folgt: 
§ 1. 
Der Betrag von 10000 ist dem Vermögen der vorgenannten Stiftung einzu- 
verleiben. 
§ 2. 
Die Renten dieses Teiles des Stiftungsvermögens sind zu Präbenden von je 50 
nach Maßgabe des § 3 Abschnitt 1 der Stiftungsurkunde vom 21. Dezember 1901 zu 
verwenden. 
Ein etwaiger Rest dieser Stiftungsrenten hat nach Maßgabe des § 3 Abschnitt II 
a. a. O. Verwendung zu finden. 
§ 3. 
Der § 2 Absatz III der Stiftungsurkunde vom 21. Dezember 1901 wird dahin 
abgeändert, daß vor der Verleihung des Stiftungsgenusses außer den dort genannten Armen- 
pflegschaftsräten auch die treffenden K. Forstämter durch das K. Bezirksamt Marktheidenfeld 
gutachtlich einzuvernehmen sind. 
84. 
Im übrigen finden die Bestimmungen der Urkunde vom 21. Dezember 1901 
Anwendung. 
Gegeben zu Rohrbrunn, den 1. Dezember 1903. 
Luitpold, 
Prinz von Bayern, 
des Königreichs Bayern Verweser. 
Dr. Frhr. v. Feilitzsch. 
Auf Allerhöchsten Befehl: 
Der General-Sekretär: 
Ministerialrat Dr. v. Proebst.
	        
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