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Nr. 90891I.
Bekanntmachung, die Bahnordnung für die Nebeneisenbahnen Bayerns betreffend.
K. Staatsministerinm des Königlichen Bauses und des Aeußern.
Auf die am 7. Dezember 1903 zur Eröffnung gelangende Bahnlinie Amberg—
Lauterhofen finden die Bestimmungen der Bahnordnung für die Nebeneisenbahnen Bayerns
(Bekanntmachungen vom 10. Dezember 1892, 22. Mai 1897 und 14. Juni 1898
— Gesetz= und Verordnungsblatt 1892 S. 912 ff., 1897 S. 209 f. und 1898 S. 327 f. —)
Anwendung.
München, den 2. Dezember 1903.
In Vertretung:
Staatsrat v. Bever.
Verleihung der Würde eines erblichen
Reichsrates der Krone Bayern.
Im Namen Seiner Majestät des Königs.
Seine Königliche Hoheit Prinz Luit-
pold, des Königreichs Bayern Verweser,
haben vermöge Allerhöchsten offenen Dekretes
vom 30. November 1903 in Rücksicht auf
die Verfassungs-Urkunde Titel VI § 3 und
auf das Gesetz vom 9. März 1828, die
Bildung der Kammer der Reichsräte betreffend,
den Gutsbesitzer Josef Grafen von Arco-
Zinneberg in München als erblichen Reichs-
rat der Krone Bayern allergnädigst zu ernennen
geruht.
Königlich Allerhöchste Genehmigung zur
Annahme einer fremden Dekoration.
Im Namen Seiner Majestät des Ränigs.
Seine Königliche Hoheit Prinz Luit-
pold, des Königreichs Bayern Verweser,
haben Sich unterm 23. November 1903
allergnädigst bewogen gefunden, dem K. Käm-
merer und Geheimen Legationsrate Georg
Freiherrn von und zu Guttenberg,
bisherigen Geschäftsträger in Paris, die Be-
willigung zur Annahme und zum Tragen
des ihm von dem Präsidenten der Französischen
Republik verliehenen Kommandeurkreuzes des
Ordens der Ehrenlegion zu erteilen.
töniglich Allerhöchste Genehmigung zur
Annahme eines fremden Citels.
Im Namen Seiner Moajestät des Känigs.
Seine Königliche Hoheit Prinz Luit-
pold, des Königreichs Bayern Verweser,
haben Sich unterm 23. November 1903 aller-
gnädigst bewogen gefunden, dem K. Württem-
bergischen Konsul RKoman Oberhummer jun.,
Kaufmann in München, die Bewilligung zur
Aunahme und Führung des ihm von Seiner