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§ 2.
Gegenwärtige Vorschrift tritt am 1. März 1903 in Kraft.
München, den 24. Februar 1903.
Dr. Graf v. Crailsheim. Dr. rhr. v. Feilitzsch.
Staatedienst-Nachricht.
Im Namen Seiner Majestät des Königs.
Seine Königliche Hoheit Prinz Luit-
pold, des Königreichs Bayern Verweser,
haben Sich unterm 22. Februar ds. Is.
Allerhöchst bewogen gefunden, den Staats-
rat i. o. D. Dr. Anton Ritter von Wehner
vom 1. März 1903 ab zum Staatsminister
des Innern für Kirchen= und Schulangelegen-
heiten zu ernennen.
Ordens-Verleihungen.
Im Namen Seiner Moajestät des Königs.
Seine Königliche Hoheit Prinz Luit-
pold, des Königreichs Bayern Verweser,
haben Sich unterm 14. Februar 1903 aller-
gnädigst bewogen gefunden, dem großherzoglich
oldenburgischen Leibbüchsenspanner Johann
Carstens das Verdienstkrenz des Ordens vom
heiligen Michael und den großherzoglich olden-
burgischen Lakaien Anton Alm und Johann
Thunemann die silberne Medaille des ge-
nannten Ordens zu verleihen.
föniglich Allerhöchste Genehmigung zur
Annahme fremder Dekorationen.
Im Namen Seiner Majestät des Mönigs.
Seine Königliche Hoheit Prinz Luit-
pold, des Königreichs Bayern Verweser,
haben Sich allergnädigst bewogen gefunden,
unterm 14. Februar 1903 dem Ministerial-
rat im K. Staatsministerium des Königlichen
Hauses und des Aeußern, Reichsherold und
Vorstand des K. Geheimen Haus= und Staats-
Archivs, Gottfried Ritter von Böhm, für
das ihm von Seiner Majestät dem Könige
von Italien verliehene Großoffizierskreuz des
Ordens der Krone von Italien, und
dem kaiserlich deutschen Vizekonsul, Dr. Frie-
drich Keller in Capstadt, als bayerischen
Staatsangehörigen, für den ihm von Seiner
Hoheit dem Khedive von Egypten verliehenen
Großherrlich Türkischen Osmanic-Orden
IV. Klasse
die Bewilligung zur Annahme und zum Tragen
zu erteilen.