Full text: Gesetz- und Verordnungs-Blatt für das Königreich Bayern. 1903. (30)

666 
Einziger Artikel. 
Das K. Staatsministerium der Finanzen ist ermächtigt, zur Deckung des Bedarfes 
für das K. Staatsministerium für Verkehrsangelegenheiten die erforderlichen Mittel aus den 
laufenden Einnahmen bis zum veranschlagten Jahresbetrag von 233 080 +MK (Spezial- 
übersicht 23a zum Budget für ein Jahr der XXVII. Finanzperiode 1904 und 1905) 
vom 1. Januar 1904 ab gegen seinerzeitige Anrechnung auf die für die XXVII. Finanz= 
periode festgesetzten Ausgaben zur Verfügung zu stellen. 
Gegeben zu München, den 14. Dezember 1903. 
Luitpold, 
Prinz von Layern, 
des Königreichs Bayern Verweser. 
Frhr. v. Podewils. Dr. Frhr. v. Riedel. Dr. Frhr. v. Feilitzsch. Frhr. v. Asch. 
v. Miltner. Dr. v. Wehner. 
Auf Allerhöchsten Befehl: 
Der Ministerialrat 
im K. Staatsministerium des Innern: 
Dr. v. Proebst. 
  
  
Nr. 94951I. 
Gesetz, die Herstellung eines Gebäudes für das Verkehrsministerium und ein zentrales Briefpostamt 
in München betreffend. 
Im Namen Beiner Majestät des Königs. 
Uitpol!, 
von Gottes Gnaden Königlicher Mrim von HSayern, 
Begent. 
Wir haben nach Vernehmung des Staatsrates mit Beirat und Zustimmung der 
Kammer der Reichsräte und der Kammer der Abgeordneten beschlossen und verordnen, 
was folgt:
	        
Waiting...

Note to user

Dear user,

In response to current developments in the web technology used by the Goobi viewer, the software no longer supports your browser.

Please use one of the following browsers to display this page correctly.

Thank you.