Full text: Gesetz- und Verordnungs-Blatt für das Königreich Bayern. 1903. (30)

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Nr. 9496II. 
Königlich Allerhöchste Verordnung, die Errichtung eines Staatsministeriums für Verkehrs- 
angelegenheiten betreffend. 
Im Namen Seiner Majestät des Rönigs. 
Cuitpold, 
von Gottes Gnaden nöniglicer p#ring von Hayem, 
Regent. 
Wir haben nach Vernehmung des Staatsrates beschlossen, über die Errichtung eines 
Staatsministeriums für Verkehrsangelegenheiten zu verordnen, was folgt: 
§ 1. 
Errichtung eines Staatoministeriums für Verkehrsangelegenheiten. 
Zur Behandlung der auf das Verkehrswesen bezüglichen Geschäftsaufgaben wird ein 
besonderes Staatsministerium mit der Bezeichnung: 
„Staatsministerium für Verkehrsangelegenheiten“ 
gebildet. 
§ 2. 
Wirkungskreis. 
(1) Der Wirkungskreis des Staatsministeriums für Verkehrsangelegenheiten umfaßt 
die oberste Aufsicht über das Eisenbahn-, Post= und Telegraphenwesen, sowie über den 
Dampfschiffahrtsbetrieb, dann die Leitung der Staatsanstalten für den Verkehr, im besonderen 
a) die Verwaltung der Staatseisenbahnen, der Posten und Telegraphen, der staatlichen 
Dampfschiffahrt auf dem Bodensee, der Kettenschleppschiffahrt auf dem Maine, 
des Ludwigkanals und des Frankenthaler Kanals, 
b) die oberste Leitung des Baues neuer staatlicher Eisenbahnlinien und aller im 
Bereiche der staatlichen Verkehrsanstalten auszuführenden Bauten, 
Ic) die oberste Aufsicht über den Bau und Betrieb von Privateisenbahnen einschließlich 
der Straßenbahnen, 
d) die oberste Aufsicht über den Privatdampfschiffahrtsbetrieb auf Binnenseen, Flüssen 
und Kanälen.
	        
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