Full text: Gesetz- und Verordnungs-Blatt für das Königreich Bayern. 1903. (30)

.W54. 689 
Verzeichnis 
der 
  
imBezirte....---.-.........................·.-.-.-..------.-.- belegenen Betriebe, 
in welchen fremde Kinder beschäftigt werden. 
  
Erläuterungen. 
In Spalte 4 ist jedesmal die bei der letzten Revision vorgefundene Zahl der Kinder ein- 
zutragen. 
In Spalte 5 ist das Datum der nach § 10 des Gesetzes zu erstattenden Anzeigen einzutragen. 
In Spalte 8 sind die wegen Zuwiderhandlungen rechtsgültig erkannten Strafen einzutragen. 
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