Full text: Gesetz- und Verordnungs-Blatt für das Königreich Bayern. 1903. (30)

712 
  
  
  
  
  
. Betrag für 
. das 
Teitel Ausgaben Rechnungsjahr 
G 1903 
Z , , 4 
28 Mürnberg-Fürth: Zur Herstellung eines Garnisonlazarettes, ein- 
schließlich Ausstattungsergänzung, dritte Rate 50 000 
29 Straubing: Zum Neubau eines Garnisonlazarettes, einschließlich 
Grunderwerb und Ausstattungsergänzung, erste Rate 20 000 
30 Anderung und Ergänzung der medizinisch-chirurgischen Ausstattung 
der Truppen und der Sanitätsformationen, zweite NRate 65 000 
Trainwesen. 
31 Einführung eines neuen Kavallerie-Brückengeräts, erste Rate 10 000 
Remontewesen 
32 Zur Erweiterung der Remontedepots und zu größeren Meliorationen 16 000 
Zu diesem Zwecke sind außer den durch den Etat jeweils zur 
Verfügung gestellten Beträgen die Erlöse aus zu veräußernden 
Grundstücken der Remontedepots unter den im Berichte des 
Finanzausschusses der Kammer der Abgeordneten zum Etat 
für 1876 (Beilagen-Band II Seite 646) aufgeführten Vor- 
aussetzungen und Bedingungen zu verwenden. 
33 Herstellung einer Kühlanlage in der Brauerei des Remontedepots 
Fürstenfeld, erste Rate 17 000 
34 Neubau eines Wirtschaftsgebäudes mit Dienstwohnungen und eines 
Eishauses beim Remontedepot Schwaiganger, zweite und letzte 
Rate 10 000 
35 Wiederherstellung eines durch Brand zerstörten Wirsschaftsgebäude 
beim Remontedepot Schwaiganger, erste Rate 10 000 
36 Neubau eines Rauhfutterstadels bei der Remonteanstalt Neumarktie O., 
erste Rate 10 000 
37 Erbauung von Dienstbotenwohnhäusern bei den Remontedepots, voller 
1 Bedarf 9200 
3 Die hieraus anfallenden Mieten sowie der ünterhalt werden 
auf die Wirtschaftskosten der Remontedepots verrechnet. 
Militär---Erziehungs= und Bildungswesen. 
38 Beschaffung von Fahrrädern für die Kriegsschule, zweite und d lebte 
Rate. 2 150 
Artillerie= und Waffenwesen. 
39 Neubau von Artilleriedepotgebäuden in Landau, einschlieslich Grund- 
erwerb, erste Rate. . 200 000 
40 Weitere Beschaffungen für Zwecke der Fußartillerie 1 000 000 
  
  
Erlöse für das infolge von Neubeschaffungen ei 
werdende Material nebst Munition verbleiben dem Fonds. 
 
	        
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