Full text: Gesetz- und Verordnungs-Blatt für das Königreich Bayern. 1903. (30)

MBI. 717 
zu bestimmen geruht, daß den nichtpragmatischen Staatsbeamten und Staatsbediensteten in 
Erkrankungsfällen, unbeschadet der Bestimmung in § 21 Abs. II, dann in §§ 22 ff. der 
Königlichen Allerhöchsten Verordnung vom 26. Juni 1894, die Dienstverhältnisse der nicht- 
pragmatischen Staatsbeamten und Staatsbediensteten betreffend, für die Zeit vom Beginn 
der pierzehnten Woche bis zum Ablaufe der sechsundzwanzigsten Woche nach der Erkrankung 
mindestens ein Bezug im anderthalbfachen Betrage des Krankengeldes aus der Staatskasse 
gewährt werde. 
München, den 28. Dezember 1903. 
Dr. Frhr. v. Riedel. 
  
Nr. 98301II. 
Bekauntmachung, die Amtskleidung des dem K. Staatsministerium für Verkehrsangelegenheiten 
zuzuteilenden Personals betreffend. 
fl. Staatsministerium des Königlichen Hauses und des eußern. 
Im Mamen Seiner Moajestät des Königs. 
Mit Allerhöchster Genehmigung wird nachstehendes verfügt: 
Auf die Amtskleidung des dem K. Staatsministerium für Verkehrsangelegenheiten zu- 
zuteilenden Personals finden die für die Uniformierung des Personals der K. Verkehrs- 
anstalten geltenden Bestimmungen (Ministerial-Bekanntmachung vom 19. Mai 1897, Ver- 
ordnungs= und Anzeigeblatt für die K. B. Verkehrsanstalten S. 233, dann vom 11. August 
1900, Verordnungs= und Anzeigeblatt S. 575 und 577) mit der Maßgabe entsprechende 
Anwendung, daß in den Ecken der Frackschöße der Gala-Uniform an Stelle des in Silber 
gestickten geflügelten Rades oder des in Silber gestickten Posthornes ein weißmetallener, mit 
dem gekrönten Löwen gezierter Knopf getragen wird. 
Die Ministerialräte tragen die Amtskleidung der Regierungsdirektoren, die geheimen 
Sekretäre, geheimen Registratoren und Ministerial-Registratoren jene der Kategorie A Va, 
die Kanzleisekretäre und Registraturgehilfen jene der Kategorie A Vb und die Registratur- 
und Kanzlei-Funktionäre jene der Kategorie B I des Personals des Besoldungsstatus der 
Verkehrsanstalten. 
Die Ministerialdiener tragen die Dienstkleidung der Bediensteten der Kategorie D I 
des Betriebs= und Verwaltungsdienstes der Staatseisenbahnen. 
München, den 29. Dezember 1903. 
Frhr. v. Podewils.
	        
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