Full text: Gesetz- und Verordnungs-Blatt für das Königreich Bayern. 1903. (30)

8 Rentamtsbezirke — Schulwesen. 
Rentamtsbezirke, Uebersicht über den Bestand 
und Umfang. 327. 
Rentämter, Neuorganisation. 315. 
Rhein. Beförderung feuergefährlicher, nicht zu 
den Sprengstoffen gehörender Gegenstände 
auf dem Rhein. 3. 
Rohrpostbeförderung. 432. 
Rückvergütung des Malzaufschlages für aus- 
geführtes Bier. — Anderung des Malzauf- 
schlaggesetzes, Allerh. Verord. 719. — Ande- 
rung der Anweisung über die Rückvergültung. 
722 
S. 
Sachverständigenverein, 
sonalstand. 369. 
— Druckfehlerberichtigung. 388. 
Schankwirtschaften, Beschäftigung von Kin- 
dern. 685. 
Schaustellungen öffentliche, Beschäftigung von 
Kindern. 682. 
Schiedsgerichte. 
— für Arbeiterversicherung der K. B. Staats- 
eisenbahnverwaltung, Personalstand. 15. 507. 
— — Wahl ärztl. Sachverständiger. 136. 
Schiffahrts= und Hafenordnung für den 
Bodensee, Anderung der Signalordnung. 714. 
— und Floßordnung für die Donau inner- 
halb des bayerischen Staatsgebietes, Ab- 
änderung. 720. 
Schlachtvich= und Fleischbeschau. 
— Abänderungen zu den Ausführungsbestim- 
mungen des Reichsgesetzes vom 3. Juni 1900. 
129. 
— Ergänzung der Prüfungsvorschriften für die 
Trichinenschauer. 133. 
— Kennzeichnung des untersuchten ausländischen 
Fleisches. 46. 
— Stempelzeichen nachträglich zugelassener Unter- 
suchungsstellen für ausländisches Fleisch. 
künstlerischer, Per- 
135. 
Schlachtvieh= und Fleischbeschau. 
— Untersuchung des in das Zollinland eingehenden 
Fleisches. 28. 
Schuldverschreibungen. 
— Ausgabe von Schuldverschreibungen auf den 
Inhaber: 
durch die Bayer. Bodenkreditanstalt in 
Würzburg. 6. 351. 
durch die Bayer. Handelsbank in München. 
12. 61. Berichtigung S. 368. 
durch die Pfälzische Hypothekenbank in 
Ludwigshafen a. Rh. 13. 465. 
durch die Bayer. Vereinsbankin München. 
23. 655. 
durch die Stadtgemeinde Lindau. 59. 
durch die Stadtgemeinde München. 60. 
durch die Vereinsbank in Nürnberg. 124. 
durch die Stadtgemeinde Regensburg. 160. 
durch die Stadtgemeinde Ludwigshafen 
a. Rh. 172. 
durch die Bayer. Hypotheken= und Wechsel- 
bank in München. 310. 379. 499. 
durch die Stadtgemeinde Bamberg. 318. 
durch die Stadtgemeinde Bad Kissingen. 351. 
durch die Stadtgemeinde Würzburg. 358. 
durch die Stadtgemeinde Münchberg. 354. 
durch die Stadtgemeinde Neustadt a. H. 355. 
durch die Stadtgemeinde Nürnberg. 355. 
durch die Süddeutsche Bodenkreditbank 
in München. 380. 
— ddurch die Marktgemeinde Aibling. 387. 
durch die Marktgemeinde Bad Tölz. 435. 
durch die Stadtgemeinde Gerolzhofen. 478. 
durch die Aktiengesellschaften der Pfälzischen 
Ludwigsbahn, der Pfälzischen Maxi- 
miliansbahn und der Pfälzischen Nord- 
bahnen. 484. 
durch die Marktgemeinde Berchtesgaden. 489. 
durch die Stadtgemeinde Annweiler. 489. 
durch die Bayer. Landwirtschaftsbank 
in München. 496. 
durch die Stadtgemeinde Fürth. 698. 
Schulpflicht. 
Schulwesen. 
— Königl. Allerh. Verordnung, die Schulpflicht 
betr. 3.59. 
Siehe „Schulwesen“.
	        
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